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Mehr als 1,5 Millionen Euro Vermögen eingezogen: Mann in Berlin wegen Betrugs mit Gold zu langjähriger Haftstrafe verurteilt

In einem umfassenden Betrugsfall, der sich über mehrere Jahre erstreckte, wurde ein 64-jähriger Mann aus Berlin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Landgericht Berlin befand den Angeklagten des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig, nachdem er zahlreiche Kunden durch vermeintliche Goldangebote um Geld geprellt hatte. In einigen Fällen war auch seine damalige Partnerin an den betrügerischen Machenschaften beteiligt, die zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der Angeklagte ab März 2020 einen Online-Handel betrieb, der hauptsächlich Goldbarren und Münzen anbot. Trotz der aufwendig gestalteten Webseite, die den Eindruck eines seriösen Unternehmens erweckte, handelte es sich in Wirklichkeit um eine Einzelunternehmung. Ab Mai 2020 war der Firmensitz in Berlin. Der Angeklagte hatte anfangs einen gewissen Überblick über seine Geschäfte, dieser ging jedoch aufgrund mangelnder Buchhaltung verloren.

Kunden, die an den Angeboten interessiert waren, mussten sofort bezahlen und eine Versandkostenpauschale entrichten. Viele dieser Kunden warteten jedoch vergeblich auf die versprochenen Lieferungen. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte ein Art 'Schneeballsystem' etabliert hatte. Während der Betrugssumme von mehr als 1,5 Millionen Euro flossen erhebliche Beträge in den Lebensstil seiner Partnerin, die sich hauptsächlich für den Erwerb und die Haltung von Pferden interessierte.

Die verurteilte Partnerin, 34 Jahre alt, wurde als Nutznießerin beschrieben. Sie hatte das erschwindelte Geld dazu verwendet, um unter anderem zwölf hochpreisige Dressurpferde zu kaufen, darunter einen Hengst, dessen Kaufpreis allein 250.000 Euro betrug. Der Angeklagte hatte sich in der Zeit ihrer Beziehung als großzügiger Sponsor präsentiert, was dazu führte, dass die Partnerin von seiner kriminellen Tätigkeit profitierte.

Beide Angeklagten äußerten sich während des Prozesses überwiegend geständig und zeigten Bedauern für ihr Verhalten. Der Verteidiger des Hauptangeklagten bezeichnete den Fall als 'Internetbetrug feinster Couleur'. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten für den Mann gefordert, während sie für seine Partnerin drei Jahre und vier Monate beantragte. Der Richter entschied schließlich auf eine geringere Strafe für den Mann, ebenso wie auf eine Bewährungsstrafe für die Frau, die ihren Teil des Schadens durch den Verkauf der Pferde teilweise ausgleichen konnte.

Zusätzlich zur Haftstrafe ordnete das Gericht die Einziehung eines Wertersatzes von rund 857.000 Euro an, was einen Teil des erlangten Vermögens darstellt. Dies wird als ein Schritt angesehen, um den entstandenen finanziellen Schaden etwas zu mildern. Der Angeklagte befindet sich seit etwa 14 Monaten in Untersuchungshaft, und seine Strafe wird ihn in eine Phase des Ruhestands führen, in der er auf Grundsicherung angewiesen sein wird, sobald er das Gefängnis verlässt.

Die Komplexität des Falles und die damit verbundenen Betrugsmechanismen haben in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt. Experten betonen die zunehmende Gefahr von Internetbetrug, insbesondere im Bereich von vermeintlichen Investitionsmöglichkeiten. Die Gerichtsverhandlung hat nicht nur die Rechtslage in solchen Fällen reflektiert, sondern auch die Schwächen im Verbraucherschutz aufgezeigt, die es Kriminellen ermöglichen, ihre Machenschaften unentdeckt durchzuführen.

Die Urteilsverkündung in diesem Fall ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob die Angeklagten gegen das Urteil Berufung einlegen werden. Unabhängig von der endgültigen Entscheidung wirft dieser Fall ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit dem Online-Handel verbunden sind, und erfordert Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter.

In einem weiteren Aspekt des Urteils wurde deutlich, dass ein erheblicher Teil des erlangten Vermögens, das für den Lebensstil der Angeklagten verwendet wurde, nicht nur die finanziellen Verluste der betroffenen Kunden betrifft, sondern auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt. Das Gericht stellte fest, dass der Betrug nachhaltig das Vertrauen in legale Online-Geschäfte untergräbt und derartige Aktivitäten scharf verurteilt werden müssen.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall die Notwendigkeit einer verstärkten Sensibilisierung für die Fallstricke beim Online-Handel und macht deutlich, dass sowohl Anbieter als auch Verbraucher wachsam sein müssen, um sich vor betrügerischen Machenschaften zu schützen.

Quellen: dpa, Tagesspiegel, Morgenpost

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 in Kategorie: 
Wirtschaft

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