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Herthas ordentliche Kündigung von Ex-Geschäftsführer Bobic ist rechtmäßig Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und dem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic wurde ein erstes Teilurteil gefällt. Das Landgericht Berlin hat die Klage von Bobic gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Die Frage, ob auch die fristlose Kündigung rechtmäßig ist, wurde vom Gericht noch nicht entschieden. Eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wurde für den 27. Mai angesetzt, bei der auch eine Beweisaufnahme möglich ist. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig und es besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Der Streitpunkt in diesem Verfahren ist die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung. Nach der ordentlichen Kündigung steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung zu, bei einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung hingegen nicht. Für Hertha BSC, das finanziell angeschlagen ist, geht es dabei um eine erhebliche Geldsumme. Der Fußball-Zweitligist hatte Bobic Anfang 2023 zunächst ordentlich und dann außerordentlich gekündigt. Die außerordentliche Kündigung stützt sich auf das Verhalten von Bobic in einem Fernsehinterview und eine Verdachtskündigung. Demnach soll Bobic geheime Unterlagen an einen Herrn Hellmann weitergegeben haben. Nähere Angaben zu diesem Vorwurf wurden nicht gemacht. Hertha begründet die Verdachtskündigung damit, dass Bobic gegen eine Geheimhaltungsklausel verstoßen habe. Allerdings hätte Hertha Bobic bei einer solchen außerordentlichen Kündigung zu dem nicht bewiesenen Verdacht anhören und vorher ausreichend über die Vorwürfe informieren müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Die Anwälte von Bobic argumentieren, dass die Einladung zur Anhörung zu kurzfristig zugestellt wurde. Das Gericht sieht Argumente für beide Seiten und es kann auch als Verzicht auf eine Anhörung ausgelegt werden. Zudem hatte Bobic unmittelbar vor seiner ordentlichen Kündigung nach der Derby-Niederlage gegen den 1. FC Union Berlin wütend auf eine Reporter-Frage reagiert. Er entschuldigte sich jedoch kurz darauf für den Vorfall. Hertha sieht dies als Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Clubs, den Bobic unterschrieben hat. Es besteht weiterhin die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Allerdings liegen beide Seiten finanziell weit auseinander. Ein erstes Angebot von Hertha wurde von der Bobic-Seite abgelehnt. Zusätzlich zu diesem Verfahren gibt es noch ein zweites Verfahren am Landgericht, das von Bobic initiiert wurde. Dabei geht es um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha. Sollte Bobic diesen Titel erhalten, müsste Hertha das seit einem Jahr eingefrorene Gehalt des Managers auszahlen. Allerdings müsste Bobic das Geld zurückzahlen, wenn das Gericht in einem Nachverfahren zu dem Ergebnis kommt, dass die Kündigungen rechtmäßig waren. Die mündlichen Verhandlungen werden am 27. Mai fortgesetzt und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in Bezug auf die fristlose Kündigung entscheiden wird. Das endgültige Urteil steht noch aus und wird mit Spannung erwartet.
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