Warnung vor illegalem Feuerwerk durch die Bundespolizei Berlin
Die Bundespolizeidirektion Berlin (BPOLD-B) appelliert dringend an die Bevölkerung, kein illegales Feuerwerk zu kaufen oder zu benutzen. Der Umgang mit nicht zugelassenen pyrotechnischen Artikeln stellt laut BPOLD-B eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar.
Illegales Feuerwerk erfüllt häufig nicht die deutschen Sicherheitsstandards. Die enthaltenen Chemikalien können unvorhersehbar reagieren und schwere Verletzungen verursachen, wie Verbrennungen, Gehör- und Augenschäden. Auch das Brandrisiko ist deutlich erhöht, da die Produkte oft mangelhaft verarbeitet sind und unkontrolliert explodieren können.
Die Bundespolizei verstärkt die Grenzkontrollen und führt im Inland gezielte Überprüfungen durch, um den illegalen Handel mit Feuerwerk einzudämmen. Einfuhr und Vertrieb sind strafbar. Besonders im Visier stehen Online-Marktplätze und der private Verkauf über soziale Netzwerke.
Neben den gesundheitlichen Gefahren und rechtlichen Folgen belastet illegales Feuerwerk auch die Umwelt. Die enthaltenen Chemikalien können Boden und Gewässer verschmutzen und zur Luftverschmutzung beitragen. Die BPOLD-B empfiehlt deshalb, auf umweltfreundlichere Alternativen wie Wunderkerzen oder Lichterketten zurückzugreifen.
Um sicherzugehen, dass Feuerwerkskörper legal und sicher sind, sollten Käufer auf das BAM-Prüfzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) achten. Dieses Zeichen bestätigt die Einhaltung der deutschen Sicherheitsvorschriften. Verkäufer benötigen außerdem eine Registriernummer, die sie auf Anfrage vorzeigen müssen.
Die BPOLD-B rät außerdem dazu, Feuerwerkskörper ausschließlich bei autorisierten Händlern zu kaufen und sich vor der Verwendung gründlich mit der Gebrauchsanweisung vertraut zu machen. Kinder und Jugendliche sollten niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerk umgehen.
Bei einem Unfall sollte sofort der Rettungsdienst alarmiert werden. Verletzungen durch Feuerwerk gehören immer in ärztliche Behandlung, auch wenn sie zunächst harmlos erscheinen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Berlin