Ein Gerichtsverfahren in Berlin gegen eine Studentin, die an der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften (ISW) der Humboldt-Universität (HU) im Mai 2024 teilgenommen hatte, wurde aufgrund eines fehlenden Zeugen vertagt. Die Morgenpost berichtete über die Aussetzung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Tiergarten. Bei der Besetzung des ISW durch etwa 60 propalästinensische Aktivist*innen wurden Wände mit Graffiti beschmiert und Sachschäden verursacht, die von der Universität auf 150.000 Euro geschätzt werden. Dieser Vorfall ist Teil einer Reihe von Pro-Palästina-Protesten an Berliner Universitäten, die, wie die taz am 13.11.2024 berichtete, auch die Freie Universität (FU) betrafen. Dort kam es im Oktober 2024 zu einem gewaltsamen Eindringen vermummter Personen ins Präsidium und im Mai zu einer Campusbesetzung.

Die juristische Aufarbeitung dieser Proteste gestaltet sich komplex. Ende November 2024 wurde laut verschiedener Medienberichte ein Verfahren gegen einen 24-jährigen Beteiligten der ISW-Besetzung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die taz berichtete am 12.12.2024 über die Verurteilung eines Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit einer Hörsaalbesetzung an der FU. Die Verteidigung argumentierte erfolglos mit dem Recht auf Widerstand gegen Völkerrechtsverletzungen.

Der rbb berichtete am 28.11.2024 über die Bemühungen der FU Berlin, mit den Protestierenden in einen Dialog zu treten. Anstatt der von der Gruppe „Students for Palestine“ angekündigten Besetzung bot die Universität einen Raum für den Protest an. Die Rolle des AStA als Vermittler wurde ebenfalls diskutiert.

Die Verwendung von Slogans und Symbolen ist ein weiterer Streitpunkt. Ein t-online-Bericht beschreibt die Anklage gegen eine Aktivistin wegen der Verteilung von Flugblättern mit Parolen wie „From the River to the Sea“. Die rechtliche Bewertung solcher Parolen ist uneinheitlich, wie Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Bundesländern zeigen. Manche Gerichte sehen darin eine Billigung von Straftaten, andere betonen das Recht auf Meinungsfreiheit.

Die Proteste und die damit verbundenen Gerichtsverfahren werfen Fragen zum Umgang mit politischem Protest an Universitäten, zur Meinungsfreiheit und zu den Grenzen des Widerstandsrechts auf. Die Vorfälle spiegeln die Spannungen wider, die der Nahostkonflikt in der deutschen Öffentlichkeit hervorruft.

Quellen:

    - Morgenpost: Berlin: Pro-Palästina-Aktion vor dem Gericht – aber wieder kein Urteil - taz: Richterin findet Urteil „nicht politisch“: Verurteilung wegen Palästinasolidarität (12.12.2024) - taz: Wegen antisemitischer Postings: Urteil gegen Ku­ra­to­r:in (13.11.2024) - rbb: Freie Universität Berlin verhandelt mit Demonstranten über Protestform (28.11.2024) - Amnesty International: Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland: "Jetzt ist der Moment, um aktiv zu werden" - T-Online: Palästina-Aktivistin wegen Flugblatt vor Gericht: Terror ist kein Widerstand
Veröffentlich am 
7/1/2025
 in Kategorie: 
Politik

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