Prozess gegen rechtsextremen „Volkslehrer“: Nikolai Nerling zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
Im Berufungsverfahren gegen Nikolai Nerling, bekannt als der „Volkslehrer“, wurde der ehemalige Grundschullehrer zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Prozess fand am Freitag vor dem Landgericht Berlin statt. Nerling hatte zuvor angekündigt, seine „journalistische Arbeit“ einzustellen und sich stattdessen auf seine Familie zu konzentrieren. Trotz dieser Aussagen gab es Zweifel an seiner tatsächlichen Reue und der geplanten Verhaltensänderung.
Hintergrund des Verfahrens
Nerling war bereits zuvor wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er in der KZ-Gedenkstätte Dachau die Schrecken des Holocaust verharmlost hatte. Im Jahr 2019 erhielt er eine Geldstrafe und im August 2022 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen verschiedener Delikte, darunter Volksverhetzung und Hausfriedensbruch, zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sowohl Nerling als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Inhalt der Berufung
Im aktuellen Verfahren ging es um mehrere Anklagepunkte, darunter Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung. Die Vorwürfe basierten auf von Nerling selbst veröffentlichten Videos, einschließlich eines Gesprächs mit der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. Während des Prozesses zog Nerling die Berufung in den meisten Fällen zurück, lediglich in einem Fall der Volksverhetzung hielt er an der Berufung fest.
Urteil und Strafe
Das Gericht entschied schließlich, Nerling zu elf Monaten Haft auf Bewährung zu verurteilen und die Geldstrafe auf 500 Euro zu reduzieren, die an die Amadeu-Antonio-Stiftung gespendet werden soll. Während des Verfahrens äußerte Nerling, dass er finanziell in prekären Verhältnissen lebe und Schwierigkeiten habe, Arbeit als LKW-Fahrer zu finden, was er auf seinen politischen Hintergrund zurückführte.
Verhalten vor Gericht
Im Schlusswort zeigte Nerling kein Bedauern über seine Taten. Er äußerte sich kritisch über aktuelle Ereignisse, wie die Festnahmen von Personen in Sachsen, und versuchte, sich als Opfer von politischer Verfolgung darzustellen. Der Staatsanwalt bezeichnete Nerling als jemanden, der keine Reue zeige und weiterhin antisemitische und völkische Ideologien verbreite.
Frühere Verurteilungen und Aktivitäten
Nerling wurde bereits mehrfach verurteilt und hat sich in der Vergangenheit aktiv in der rechtsextremen Szene betätigt. Er nutzte soziale Medien, um seine Ideologien zu verbreiten, und war an verschiedenen rechtsextremen Protesten und Versammlungen beteiligt. Zudem wurde er wegen Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen angeklagt, was seine rechtlichen Probleme weiter verstärkt hat.
Öffentliche Reaktionen
Die Urteile gegen Nerling haben in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt. Viele sehen in ihm ein Symbol für den anhaltenden Rechtsextremismus in Deutschland. Kritiker fordern härtere Strafen für solche Vergehen, während andere die Notwendigkeit betonen, dass die Gesellschaft sich aktiv mit diesen Ideologien auseinandersetzt, um sie zu bekämpfen.
Schlussfolgerung
Der Fall von Nikolai Nerling zeigt die Herausforderungen im Umgang mit rechtsextremen Ideologien und der Verbreitung von Hass im Internet. Die Justiz steht vor der Aufgabe, angemessene Strafen zu verhängen und gleichzeitig Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verbreitung solcher Ideologien zu verhindern.
Quellen
Der Standard, dpa, Tagesspiegel