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Berlin: Kommt der unbefristete Kita-Streik doch noch?

Berlin: Kommt der unbefristete Kita-Streik doch noch?

In der Hauptstadt Berlin spitzt sich die Lage rund um die kommunalen Kitas zu. Nachdem das Arbeitsgericht Berlin einen unbefristeten Streik, der für Montag geplant war, untersagt hat, bleibt die Frage, ob die Gewerkschaft Verdi in Berufung gehen wird. Eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gab an, dass bisher keine Mitteilung über eine Berufung vorliege.

Der geplante Streik war eine Reaktion auf die anhaltenden Forderungen der Gewerkschaften nach besseren Arbeitsbedingungen in den Kitas. Diese Forderungen werden vor allem durch den Fachkräftemangel und die damit verbundenen hohen Belastungen für das Erzieherpersonal angeheizt. Verdi hatte in einer Urabstimmung einen unbefristeten Streik beschlossen, um auf die Missstände aufmerksam zu machen und verbindliche Regelungen zur Entlastung der Beschäftigten zu fordern.

Das Berliner Arbeitsgericht untersagte den Streik mit der Begründung, dass noch eine gültige Friedenspflicht nach der letzten Tarifvereinbarung aus dem Jahr 2023 bestehe. Diese Vereinbarung hatte eine Reihe von Zulagen für die Erzieherinnen und Erzieher festgelegt. Verdi kündigte an, die Entscheidung des Gerichts anzufechten, wartete jedoch auf die schriftliche Begründung, die bisher nicht vorliegt.

Am Montagmorgen äußerte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Sie rief Verdi dazu auf, die Situation in den Kitas inhaltlich zu besprechen. Die Senatorin erkannte die Belastungen der Erzieherinnen und Erzieher an, betonte jedoch, dass die Forderungen der Gewerkschaft nach mehr Personal mit der Anzahl der verfügbaren Kita-Plätze in Berlin abgeglichen werden müssten. Angesichts des Fachkräftemangels sei es unrealistisch, über Nacht mehr Erzieherinnen und Erzieher einzustellen.

Der Landeselternausschuss Kita Berlin (LEAK) hat ebenfalls zur Einigung aufgerufen. Alexandra Bunar-Leyke, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, erklärte, dass die Eltern zwar anerkennen, dass Handlungsbedarf besteht, sie jedoch erleichtert seien über die Entscheidung des Arbeitsgerichts, den unbefristeten Streik vorerst zu verbieten. Bunar-Leyke appellierte an beide Seiten, eine Lösung zu finden, die die Situation in den Kitas verbessert.

Der Konflikt um die Arbeitsbedingungen in den Berliner Kitas ist nicht neu. Mehrfach gab es in der Vergangenheit Warnstreiks, und die beiden Seiten ringen um eine Verständigung. Während Verdi auf verbindliche Regelungen drängt, betont der Senat, dass die Verhandlungen nicht als Tarifverhandlungen deklariert werden dürfen, um die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft der Länder nicht zu gefährden.

In einem früheren Treffen zwischen Bildungssenatorin Günther-Wünsch und Vertretern von Verdi kam es zu keiner Einigung über die Notbetreuung während eines möglichen Streiks. Günther-Wünsch berichtete, dass Verdi keine inhaltlichen Vorschläge unterbreitet habe und das Treffen ohne Begründung abgebrochen wurde. Die Senatorin ist jedoch offen für weitere Gespräche.

Die Gewerkschaften fordern unter anderem einen Entlastungstarifvertrag, der einen Mindestpersonalschlüssel sowie Ausgleichsregelungen bei hohen Belastungen festschreiben soll. Der Konflikt um die Kita-Beschäftigten bleibt somit ein brisantes Thema in der Berliner Politik, das sowohl die Erzieherinnen und Erzieher als auch die Eltern betrifft.

Der Berliner Senat hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts als verantwortungsvoll bezeichnet und betont, dass sie im Interesse der Kinder und Familien in Berlin getroffen wurde. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) deutete an, dass die Türen für konstruktive Gespräche weiterhin offen stünden, um realistische Wege zur Entlastung der Kita-Beschäftigten zu finden.

Insgesamt bleibt die Situation in den Berliner Kitas angespannt, und es bleibt abzuwarten, ob und wann die Gewerkschaft Verdi in Berufung gehen wird. Die nächsten Schritte könnten entscheidend dafür sein, ob der unbefristete Streik letztendlich stattfinden wird oder ob eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann.

Quellen: rbb, dpa, Berliner Arbeitsgericht

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Politik

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