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Gefährdete Gärten in Berlin: Kleingartensicherungsgesetz soll auf Senatsebene verhandelt werden

In Berlin sind Kleingärten seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil des Stadtlebens. Anlässlich einer Podiumsdiskussion in der Kleingartenanlage Bornholm I am 14. September 2024 erklärten Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) und Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD), dass die beiden Verwaltungen kurz vor der Einbringung eines neuen Sicherungsgesetzes für Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen stehen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte bereits vor über einem Jahr auf dem „Tag des Gartens“ in der Dauerkleingartenanlage Rehberge auf die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes hingewiesen und die Verantwortung für die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage der Umweltverwaltung übertragen.

Das geplante Gesetz soll im Oktober 2024 der Öffentlichkeit und den Mitgliedern des Berliner Parlaments vorgestellt werden. Die Abgeordnete Linda Vierecke (SPD) sowie die Pankower Bezirksstadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU) äußerten den Wunsch, den Gesetzentwurf schnell zu prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für Ergänzungen und Änderungen einzubringen. Gaebler betonte, dass das Gesetz durch die beiden Verwaltungen gründlich vorbereitet werde, sodass nur geringfügige Änderungen zu erwarten seien.

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. fordert seit längerer Zeit ein solches Gesetz und hat dies auch den Koalitionspartnern während der Regierungsverhandlungen empfohlen. Dies verdeutlicht das wachsende Bewusstsein für die Bedeutung von Kleingärten in der Stadt und die Notwendigkeit, diese Flächen vor der zunehmenden Urbanisierung zu schützen.

Die Kleingärten in Berlin sind nicht nur Erholungsorte für die Bevölkerung, sondern spielen auch eine entscheidende Rolle für die Umwelt. Sie tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt bei, bieten Raum für die Bildung und soziale Interaktion und sind wichtige Elemente für die Stadtökologie. Die Kleingartenflächen fungieren als Kohlenstoffsenken und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei, indem sie Kaltluftzonen schaffen und CO2 speichern. Die Sicherung dieser Flächen ist daher nicht nur für die gegenwärtige, sondern auch für die zukünftige Generation von Bedeutung.

Der Entwurf des Kleingartenflächensicherungsgesetzes umfasst mehrere wesentliche Punkte, darunter die Definition der Kleingartenflächen, die Grundsätze für die Ausweisung von Flächen und die Aufgaben der zuständigen Behörden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist die dauerhafte Sicherung von 2.903,3 Hektar Fläche für die kleingärtnerische Nutzung in Berlin.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die ökologischen Aufwertung der Kleingartenanlagen. Es soll sichergestellt werden, dass diese Flächen nicht nur erhalten, sondern auch nachhaltig bewirtschaftet werden. Dies umfasst auch die Förderung gemeinschaftlicher Gartenprojekte und die Entwicklung von Konzepten für eine umweltfreundliche Nutzung der Kleingärten.

Die Diskussion um das Kleingartensicherungsgesetz fällt in eine Zeit, in der das Thema der Flächensicherung in der Stadtentwicklung immer wichtiger wird. Der Gesetzesentwurf wird als Chance gesehen, die Interessen der Kleingärtner, der Stadtentwicklung und des Umweltschutzes in Einklang zu bringen. Vertreter der politischen Parteien betonen die Notwendigkeit, die Kleingärten als ein wertvolles Gut für die Stadtgesellschaft zu betrachten und deren Sicherung als gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen.

Die zunehmende Urbanisierung und die damit verbundenen Herausforderungen stellen jedoch auch die Kleingartenanlagen vor große Probleme. Immer wieder kommt es zu Kündigungen von Kleingärten, wenn Flächen für Bauprojekte benötigt werden. Dies wirft die Frage auf, wie die Politik und der Senat mit diesen Konflikten umgehen werden. Der Präsident des Landesverbandes, Gert Schoppa, betont, dass ein Sicherungsgesetz zwar wichtig ist, jedoch keine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Insbesondere bei Flächen, die bereits als Bauflächen ausgewiesen sind, wird es auch in Zukunft zu Konflikten kommen.

Dennoch gibt es Hoffnung, dass durch das geplante Gesetz die Hürden für die Umwandlung von Kleingärten in Bauflächen erhöht werden. Schoppa fordert, dass jede Inanspruchnahme einer Kleingartenfläche im Abgeordnetenhaus entschieden werden müsse und nicht im Hinterzimmer, um mehr Transparenz und Öffentlichkeit in die Entscheidungsprozesse zu bringen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Diskussion um das Kleingartensicherungsgesetz nicht nur für die Kleingärtner von Bedeutung ist, sondern auch für die gesamte Stadtentwicklung. Die Vertreter der Politik und der Gartenfreunde stehen vor der Herausforderung, eine Lösung zu finden, die sowohl den Erhalt der Kleingärten als auch die Bedürfnisse der Stadtentwicklung berücksichtigt. Der Weg zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes ist zwar vielversprechend, jedoch bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Verhandlungen entwickeln und ob die Anliegen der Kleingärtner letztendlich in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.

In Berlin sind die Kleingärten nicht nur grüne Oasen, sondern auch ein wichtiger Teil der urbanen Identität. Die Sicherung dieser Flächen könnte einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Stadtentwicklung bedeuten, die die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger im Blick hat und gleichzeitig die ökologischen Herausforderungen der Zukunft berücksichtigt.

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Politik

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