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In 20 Fällen wegen Kindesmissbrauchs angeklagt: Vorbestrafter Sexualstraftäter in Berlin erneut vor Gericht

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter steht erneut vor dem Landgericht Berlin, nachdem ihm in 20 Fällen sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird. Der 65-jährige Mann, der bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Taten verurteilt wurde, soll zwischen 2006 und 2019 in Berlin, Rumänien und Albanien Kinder missbraucht haben. Laut Anklage sind 30 Kinder betroffen, darunter 28 Jungen und zwei Mädchen im Alter zwischen vier und zehn Jahren.

Hintergrund der Anklage

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind schwerwiegend. Er soll Kinder in Parkanlagen sowie auf öffentlichen Toiletten in Berlin und in Wäldern und Feldern in Rumänien und Albanien dazu aufgefordert haben, sich zu entkleiden und nackt vor seiner Kamera zu posieren oder sexuelle Handlungen vorzunehmen. In einem besonders erschreckenden Fall habe er gleich fünf Jungen zu solchen Handlungen animiert. Die Anklage geht davon aus, dass er die erstellten Bilder mit der Absicht gemacht hat, diese anderen Personen zur Verfügung zu stellen.

Vorstrafen und Haftstrafen

Der Angeklagte ist kein Unbekannter für die Justiz. Bereits im Jahr 2003 wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Später folgten weitere Verurteilungen, darunter eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten im Jahr 2010 sowie eine Haftstrafe von einem Jahr im Jahr 2011. Trotz dieser Vorstrafen konnte er weiterhin in Berufen arbeiten, die potenziell mit Kindern in Kontakt kommen konnten, da bei seiner Einstellung in einer Firma kein Führungszeugnis verlangt wurde.

Ermittlungen und Beweismittel

Die Ermittlungen gegen den Angeklagten wurden durch andere Verfahren gegen mutmaßliche „reisende Sexualstraftäter“ angestoßen. Im September 2023 wurden in seiner Wohnung in Berlin-Treptow etwa 1.200 kinderpornografische Bilder und rund 700 Videodateien sichergestellt. Diese Beweismittel bilden einen zentralen Bestandteil der laufenden Verhandlung. Der Vorsitzende Richter des Verfahrens hat zudem angedeutet, dass im Falle eines Schuldspruchs auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung für den Angeklagten in Betracht gezogen werden könnte.

Aktueller Stand des Verfahrens

Der Prozess hat bereits begonnen und ist auf mehrere Verhandlungstage bis zum 10. Oktober angesetzt. Bei der ersten Sitzung kündigte der Verteidiger an, dass sein Mandant zu einem späteren Zeitpunkt eine Aussage machen werde. Bis dahin wird die Beweisaufnahme fortgesetzt und Zeugen werden gehört. Der Angeklagte befindet sich seit April 2023 in Untersuchungshaft, nachdem die Vorwürfe gegen ihn öffentlich wurden. Sein damaliger Chef gab an, dass ihm bei der Einstellung des Angeklagten keine Informationen über dessen Vorstrafen vorlagen.

Gesellschaftliche Relevanz

Der Fall wirft erneut Fragen zur Sicherheit von Kindern und dem Umgang mit Sexualstraftätern auf. Kritiker fordern eine strengere Überprüfung von Personen, die in Berufen arbeiten, in denen sie Kontakt zu Minderjährigen haben könnten. Der Fall ist ein Beispiel für die Herausforderungen, mit denen die Justiz und die Gesellschaft konfrontiert sind, wenn es um den Schutz von Kindern geht.

Ausblick

Der Prozess wird weiterhin aufmerksam verfolgt, nicht nur aufgrund der Schwere der Vorwürfe, sondern auch wegen der wiederholten Taten des Angeklagten. Die kommenden Verhandlungstage werden entscheidend sein, um festzustellen, ob der Angeklagte schuldig gesprochen wird und welche strafrechtlichen Konsequenzen dies nach sich ziehen könnte. Die Anklage hat bereits angekündigt, dass sie alles daran setzen wird, die Taten umfassend zu beweisen und Gerechtigkeit für die Opfer zu erzielen.

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 in Kategorie: 
Politik

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