Eine Muslima hat in Berlin Klage gegen das Land eingereicht, weil ihr das Autofahren mit Niqab untersagt wurde. Der Fall wird am 15. Januar vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, so die Gerichtssprecherin. Die Klägerin sieht in dem Verbot, den Niqab, der ihr Gesicht bis auf einen Sehschlitz bedeckt, beim Autofahren zu tragen, eine Einschränkung ihrer religiösen Freiheit und eine Verletzung ihrer Grundrechte. Wie die Morgenpost berichtet, wird die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit der Klägerin die Gelegenheit geben, ihre Sichtweise persönlich darzulegen. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gesicht des Fahrers zur Identifizierung erkennbar sein muss. Ausnahmen sind jedoch möglich. Die Klägerin beruft sich auf eine solche Ausnahmegenehmigung, die ihr die zuständige Behörde bisher verwehrt hat.

Deutsche Gerichte hatten bereits mit ähnlichen Fällen zu tun. Die Morgenpost berichtete im August 2024 über die Ablehnung eines Antrags einer Muslimin auf eine Ausnahmegenehmigung vom Niqab-Verbot am Steuer durch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, Rheinland-Pfalz. Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschied in einem vergleichbaren Fall gegen die Klägerin. Wie die taz am 5.7.2024 berichtete, betonte das Gericht jedoch die Notwendigkeit einer einwandfreien Begründung für die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung und verwies den Fall zurück an die zuständige Verkehrsbehörde. In diesem Fall argumentierte die Behörde, dass die nicht-verbale Kommunikation im Straßenverkehr durch einen Niqab beeinträchtigt werde. Das Gericht hielt diese Begründung jedoch "in dieser Allgemeinheit" für unzureichend und bemängelte, dass die Möglichkeit eines Fahrtenbuchs zur Sicherstellung der Identifizierung nicht geprüft wurde.

Die Debatte über Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum, besonders im Bildungsbereich, wird in Deutschland kontrovers diskutiert, wie die Deutsche Welle am 05.02.2020 berichtete. Während einige Politiker ein Verbot von Nikab und Burka an Schulen und Universitäten fordern, befürchten andere, dass ein solches Verbot die Integration erschweren könnte.

Auch die im Versammlungsgesetz geregelte Frage der Vermummung im Allgemeinen wird im Zusammenhang mit Karneval und anderen öffentlichen Veranstaltungen diskutiert. Das Mobilitätsmagazin informierte am 3.9.2024 über die rechtlichen Grundlagen des Vermummungsverbots und die Ausnahmeregelungen, die zum Beispiel für Karneval gelten können.

Quellen:

  • Morgenpost: Berlin: Muslima zieht vor Gericht, weil sie nicht verschleiert Auto fahren darf (08.01.2025)
  • taz: Verhüllungsverbot am Lenkrad: Keine Ausnahme für Muslimin (05.07.2024)
  • Deutsche Welle: Bildung ohne Gesicht (05.02.2020)
  • Mobilitätsmagazin: Vermummungsverbot in Deutschland: Auch an Karneval? (03.09.2024)
Veröffentlich am 
8/1/2025
 in Kategorie: 
Politik

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