Anklage gegen zwei Deutsche wegen geplanten Anschlags auf JVA Grünau im Jahr 1995

Dreißig Jahre nach einem geplanten Sprengstoffanschlag auf die damalige Justizvollzugsanstalt (JVA) Grünau im Bezirk Treptow-Köpenick am 11. April 1995 hat die Bundesanwaltschaft zwei deutsche Staatsbürger angeklagt. Wie die Berliner Zeitung am 07.01.2025 berichtete, sollen Peter K. und Thomas W. die Explosion in der JVA, die zu einem Abschiebegefängnis umgebaut wurde, geplant haben.

Die beiden deutschen Staatsangehörigen Peter K. und Thomas W. werden beschuldigt, sich zur Ausführung eines Sprengstoffanschlags verabredet zu haben. Die Anklage wurde am 5. Dezember 2024 beim Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin eingereicht.

Der Prozess gegen die beiden Beschuldigten beginnt nun drei Jahrzehnte nach dem geplanten Attentat. Die genauen Motive und Hintergründe der Tat sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen und müssen im Verlauf des Gerichtsverfahrens geklärt werden.

Der Fall beleuchtet die Sicherheitslage der 1990er Jahre und die Herausforderungen im Zusammenhang mit Abschiebehaft. Die damalige Umwandlung der JVA Grünau in ein Abschiebegefängnis war offenbar kontrovers und führte zu Protesten. Der geplante Anschlag von Peter K. und Thomas W. könnte in diesem Zusammenhang stehen, dies muss jedoch die gerichtliche Untersuchung ergeben.

Das Verfahren gegen Peter K. und Thomas W. wird voraussichtlich detaillierte Einblicke in die Planung und die Vorbereitung des Anschlags geben. Es bleibt abzuwarten, welche Beweise die Bundesanwaltschaft vorlegen wird und wie die Verteidigung auf die Anschuldigungen reagieren wird. Das Urteil des Kammergerichts wird richtungsweisend für die juristische Aufarbeitung dieses lange zurückliegenden Falls sein.

Quellen:

  • Berliner Zeitung, 07.01.2025: "Grünau: Zwei Männer 30 Jahre nach gescheitertem Gefängnisanschlag angeklagt"
Veröffentlich am 
7/1/2025
 in Kategorie: 
Politik

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