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Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Verband Bundespolizei begrüßt die Behandlung des Gesetzesentwurfs zur Reform des Bundespolizeigesetzes im Kabinett. Das aktuelle Gesetz stammt größtenteils aus dem Jahr 1994 und ist daher dringend überholungsbedürftig. In den fast dreißig Jahren haben sich das Aufgabenfeld und die Kriminalität, insbesondere im digitalen Raum, stark verändert, so dass eine Novellierung längst überfällig war. Zudem mussten weitere Änderungen vorgenommen werden, da das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 wesentliche Teile des BKA-Gesetzes im Bereich der Datenerhebung und -übermittlung für verfassungswidrig erklärt hat und diese Vorgaben auch das Bundespolizeigesetz betreffen. Der BDK-Verband Bundespolizei begrüßt grundsätzlich die Reform, da sie eine dringend benötigte Anpassung des Gesetzes darstellt. Allerdings vermisst der Verband einen klaren Auftrag und ein Profil für die Bundespolizei. Mit dem Gesetz hätte die Bundespolizei einen klaren Auftrag und ein Profil erhalten können, um effektiver im Bereich der nationalen Sicherheitsstrategie agieren zu können. Leider wurden diese Chance nicht genutzt, und es wurden stattdessen viele Detailanpassungen vorgenommen, die zwar wichtig sind, aber das Problem der Überschneidung von Zuständigkeiten nicht lösen. Der BDK hat sich für eine moderate und nachvollziehbare Zuständigkeitserweiterung ausgesprochen, um die Kriminalität wirksamer bekämpfen zu können. Die Aufteilung der präventiven und repressiven Zuständigkeiten auf mehrere Behörden führt zu nicht nachvollziehbaren Schnittmengenproblemen. Der Verband ermutigt Bundesinnenministerin Faeser dennoch, sich für eine klare Zuständigkeitsregelung einzusetzen. Eine Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der Bundespolizei ist essentiell, um die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Michael Labetzke, der stellvertretende Vorsitzende des BDK-Verbandes Bundespolizei, sieht den Gesetzesentwurf aus einem anderen Blickwinkel. Er betont, dass die Bundespolizei mit den neuen Befugnissen ihre Aufgaben besser erfüllen kann. Er begrüßt es, dass die umstrittenen Maßnahmen wie die "Quellen-TKÜ" und die "Online-Durchsuchung" nicht Teil des Gesetzesentwurfs sind. Diese Maßnahmen passen nicht zu einem auf Prävention ausgerichteten Polizeigesetz und würden kaum genutzt werden. Labetzke hätte sich jedoch eine stärkere Zuständigkeit gewünscht, um das Profil der Bundespolizei zu schärfen und effektiver gegen Kriminalität vorgehen zu können. Besonders lobt er die Regelungen zum verbesserten Datenschutz sowie zur Legitimations- und Kennzeichnungspflicht, die Transparenz gegenüber den Bürger:innen schaffen und eine moderne Polizei repräsentieren. Der BDK-Verband Bundespolizei fordert die neue Bundesregierung auf, die Novellierung des Bundespolizeigesetzes schnellstmöglich auf die Tagesordnung zu setzen. Eine enge Kooperation mit den Landespolizeien und anderen Sicherheitsbehörden sowie eine Reform der Bundespolizei sind notwendig, um die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Die Aufgaben der Bundespolizei werden immer komplexer und erfordern eine breite digitale Kompetenz. Es ist daher wichtig, dass die Bundespolizei die nötigen Ressourcen und qualifiziertes Personal erhält. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzesentwurf im weiteren Verlauf behandelt wird und welche Änderungen vorgenommen werden. Die Reform des Bundespolizeigesetzes ist jedoch ein wichtiger Schritt, um die Bundespolizei den aktuellen Herausforderungen anzupassen und die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Rückfragen bitte an: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Verband Bundespolizei Telefon: +49 30 246304510 E-Mail: presse@bdk.de https://www.bdk.de/
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Politik

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