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Cannabis-Streit beendet – Zuständigkeiten in Berlin geklärt

Der langwierige Streit um die Zuständigkeiten bei der Umsetzung des Cannabis-Gesetzes in Berlin scheint nun endlich gelöst zu sein. Über Monate hinweg hatten die Senatskanzlei, die Gesundheits- und Sozialverwaltung sowie die Bezirke um eine Regelung gerungen, die eine reibungslose Bearbeitung der Anträge zur Gründung von Anbauvereinigungen ermöglichen würde. Laut Informationen des Tagesspiegels wird künftig das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die Verantwortung für die Bearbeitung und Genehmigung dieser Anträge übernehmen. Die Bezirke hingegen werden für die Kontrolle der Anbauflächen zuständig sein und bei Verstößen entsprechend eingreifen.

Diese Einigung beendet einen Streit, der in den vergangenen Wochen zu erheblichen Spannungen zwischen Senat und Bezirken geführt hat. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen hatte die Senatskanzlei eine Entscheidung getroffen, die jedoch von der Gesundheitsstaatssekretärin Ellen Haußdörfer (SPD) wieder zurückgenommen wurde. In der Zwischenzeit hatten sich beide Seiten gegenseitig beschuldigt, die Umsetzung des Gesetzes zu blockieren. Diese Unklarheit war besonders bedenklich, da Berlin das einzige Bundesland in Deutschland war, in dem keine Regelung zur Umsetzung des Bundesgesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis vorlag.

Um den Kompromiss in die Tat umzusetzen, ist jedoch eine Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes durch das Abgeordnetenhaus erforderlich, die möglichst zeitnah erfolgen soll. Die Vereinbarung wurde von Vertretern der betroffenen Fachverwaltungen sowie den für die Koordinierung zuständigen Staatssekretären am Montag ausgehandelt. Diese Einigung wurde als nötig erachtet, um die Frustration der in Gründung befindlichen Cannabis-Clubs zu beenden.

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Erwachsene ab 18 Jahren Cannabis besitzen, konsumieren und in begrenzter Menge auch privat anbauen. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden, und bis zu drei Pflanzen sind im Wohnbereich erlaubt. Seit dem 1. Juli dieses Jahres können Cannabis-Anbauvereine Anträge auf Genehmigung stellen, jedoch blieben viele dieser Anträge bisher unbearbeitet, da die Zuständigkeiten unklar waren.

Die Diskussion über die Zuständigkeit, ob diese beim Lageso oder den Bezirken liegen sollte, zog sich über mehrere Monate hin. Dies führte dazu, dass viele an der Gründung von Cannabis-Clubs Interessierte frustriert waren, da sie keine Rückmeldung auf ihre Anträge erhielten. Martin Matz, Innenpolitiker der SPD, kritisierte, dass die Zuständigkeitsfrage bereits zu Beginn der Gesetzesänderung hätte geklärt werden müssen. Er wies darauf hin, dass es aus seiner Sicht sowohl für eine zentrale Einheit im Lageso als auch für eine dezentrale Lösung durch die Bezirke Argumente gibt. Letztlich müsse der Senat jedoch eine klare Entscheidung treffen.

Die Einigung auf die Zuständigkeit beim Lageso könnte schneller umgesetzt werden als eine umfassende Gesetzesänderung. Die Senatskanzlei ist der Ansicht, dass die Zuständigkeit per Rechtsverordnung geregelt werden kann, was eine zügigere Bearbeitung der Anträge ermöglichen würde. Im Gegensatz dazu sieht die Gesundheitsverwaltung noch keine gesicherte Entscheidung für die Übertragung der Zuständigkeit an das Lageso.

Die anhaltende Unsicherheit und die bis dato fehlende Regelung in Berlin waren für viele Anbauvereine frustrierend. In den anderen Bundesländern wurde dieses Problem bereits gelöst, und die Anträge wurden dort bearbeitet. Daher ist die Einigung in Berlin ein wichtiger Schritt in Richtung einer vollständigen Umsetzung des Cannabis-Gesetzes. Die Regelung soll nicht nur der rechtlichen Klarheit dienen, sondern auch den betroffenen Bürgern und Vereinen die Möglichkeit geben, ihre Vorhaben endlich umzusetzen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie schnell die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden und ob die Umsetzung des Kompromisses reibungslos verlaufen wird. Die Berliner Behörden stehen nun vor der Herausforderung, die neuen Zuständigkeiten effizient umzusetzen und die Anträge der Cannabis-Clubs zügig zu bearbeiten, um den lange erwarteten Start des gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis in der Hauptstadt zu ermöglichen.

Quellen: dpa, Tagesspiegel, rbb24

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Politik

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