Hängepartie in Berlins Justiz beendet – teilweise: Nur zwei Gerichtspräsidenten gewählt, Kandidat mit CDU-Parteibuch fällt durch

Die Situation in der Berliner Justiz hat sich am Mittwoch, einem entscheidenden Tag für die künftige Führung der Gerichte, verändert, wenn auch nicht vollständig. Der Richterwahlausschuss stimmte über die Präsidentschaft der beiden Landgerichte sowie des Amtsgerichts Tiergarten ab. Die Ergebnisse dieser Wahlen werfen eine Reihe von Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der politischen Einflüsse und der Einstellungsverfahren innerhalb der Justiz.

Wahlen und Ergebnisse

Die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hatte zuvor die Vorschläge für die Präsidentenposten am Landgericht I und dem Amtsgericht Tiergarten unterbreitet. Während Christoph Mauntel als Präsident des Landgerichts I gewählt wurde, fiel der Kandidat für das Landgericht II, Sathia Lorenz, durch. Dies bedeutet, dass der Posten am Landgericht II erneut ausgeschrieben werden muss und ein neues Auswahlverfahren gestartet wird.

Bereits in der Vorwoche hatte das Abgeordnetenhaus Andrea Diekmann zur Präsidentin des Kammergerichts gewählt, was die Hängepartie um diesen Spitzenposten in der Berliner Justiz zumindest teilweise beendete. Die Wahl Diekmanns fand mit einer Mehrheit von 92 Prozent der Stimmen statt, was auf eine breite Unterstützung hinweist.

Die Rolle der Politik in den Ernennungsverfahren

Die am Mittwoch getroffene Entscheidung wirft jedoch Fragen zur Bestenauslese in der Berliner Justiz auf. Vertreter der Richterschaft und des Gesetzgebers stellen in Frage, inwieweit die Auswahlkriterien nach dem Grundgesetz in der Praxis tatsächlich angewendet werden. Kritiker bemängeln, dass parteipolitische Überlegungen in den Auswahlprozess einfließen und die Richterschaft durch ihre Strukturen eigene Ziele verfolgt.

Die Wahl von Christoph Mauntel

Christoph Mauntel, der zuvor Vizepräsident des Landgerichts I war, wurde letztlich als Präsident gewählt, obwohl zuvor der Präsidialrat des Kammergerichts seine Zustimmung verweigert hatte. Dies geschah, weil der Besetzungsprozess über zwei Jahre hinweg andauerte und Mauntel als einziger verbliebener Kandidat galt, obwohl viele der Meinung waren, dass es mittlerweile geeignetere Bewerber gebe. Zudem wurde Mauntel nachgesagt, eine Nähe zu den Grünen zu haben, was seine Wahl ebenfalls kontrovers machte.

Der Fall Sathia Lorenz

Sathia Lorenz war als bestqualifizierter Bewerber für das Landgericht II vorgeschlagen worden, erhielt jedoch erneut nicht die notwendige Mehrheit im Richterwahlausschuss. Im ersten Wahlgang war er bereits im April durchgefallen. Es gab Bedenken, dass der aktive CDU-Mann unter einer CDU-Senatorin landgerichtlicher Präsident werden sollte, was die Waagschale zu seinen Ungunsten beeinflusste.

Vergütung der Gerichtspräsidenten

Die Gehaltseinstufungen für die verschiedenen Gerichtspräsidenten sind ebenfalls von Bedeutung. Der Präsident des Kammergerichts wird nach der höchsten Stufe R8 entlohnt, was etwa 11.366 Euro brutto im Monat entspricht. Die beiden Präsidenten der Landgerichte sowie der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten erhalten ein Gehalt nach Stufe R6, was 10.275 Euro im Monat beträgt. Christoph Mauntel wurde in die Stufe R3 eingestuft, bevor er zum Präsidenten gewählt wurde, was eine Erhöhung seines Gehalts zur Folge hat.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Wahlen in der Berliner Justiz sind ein Spiegelbild der komplexen Dynamiken, die die deutsche Justizlandschaft prägen. Während die Wahl von Andrea Diekmann als Präsidentin des Kammergerichts einen Fortschritt darstellt, bleibt die Ungewissheit um die Präsidentschaft des Landgerichts II bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Einflüsse in zukünftigen Ernennungsverfahren weiter wirken und welchen Einfluss dies auf die Funktionsweise der Gerichte hat.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf Berichten des Tagesspiegels und der dpa sowie auf offiziellen Mitteilungen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus.

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