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Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und dem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic wurde ein erstes Teilurteil gefällt. Die Klage von Bobic gegen seine ordentliche Kündigung wurde abgewiesen. Ob auch die fristlose Kündigung rechtmäßig war, wird im Mai weiter verhandelt. Der Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic hat eine weitere Wendung genommen. Das Landgericht Berlin hat das erste Teilurteil gefällt und die Klage des ehemaligen Geschäftsführers gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Allerdings wurde noch nicht über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung entschieden. Hierzu wird es im Mai weitere Verhandlungen geben. Der Streit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic dreht sich um die Frage, ob die Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers rechtmäßig war. Hertha hatte Bobic Anfang 2023 zunächst ordentlich und dann fristlos gekündigt. Bei einer ordentlichen Kündigung hätte Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung erhalten, bei einer fristlosen Kündigung hingegen nicht. Für den finanziell angeschlagenen Verein geht es dabei um viel Geld. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass die ordentliche Kündigung rechtmäßig war. Das Gericht hat jedoch noch keine Entscheidung über die fristlose Kündigung getroffen. Diese Frage wird im Mai weiterverhandelt. Es besteht die Möglichkeit, dass Bobic als Zeuge geladen wird. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Ein zentraler Punkt des Verfahrens ist die Frage, ob Bobic gegen eine Geheimhaltungsklausel verstoßen hat. Hertha wirft ihm vor, geheime Unterlagen an einen Herrn Hellmann weitergegeben zu haben. Nähere Angaben wurden dazu nicht gemacht. Die Anwälte von Bobic argumentieren, dass die Einladung zur Anhörung zu kurzfristig zugestellt wurde. Das Gericht sieht Argumente für beide Seiten. Ein weiterer Vorwurf gegen Bobic ist sein Verhalten nach der Derby-Niederlage gegen Union Berlin. Er hatte wütend auf eine Reporterfrage reagiert und sich kurz darauf dafür entschuldigt. Hertha sieht darin einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Vereins. Das Gericht hat Verständnis für die mögliche Emotionalität nach einem Spiel gezeigt und Zweifel geäußert, ob Bobics Äußerung tatsächlich als ernst gemeinte Drohung zu interpretieren ist. Es besteht auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic. Allerdings liegen beide Seiten finanziell weit auseinander. Ein erstes Angebot von Hertha wurde von Bobics Anwälten abgelehnt. Es ist nicht das einzige Verfahren zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic. Es gibt auch ein sogenanntes Urkundenverfahren, bei dem es um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha geht. Hierbei geht es um die Auszahlung des eingefrorenen Gehalts des ehemaligen Geschäftsführers. Das Verfahren wurde bisher mehrfach verschoben, zuletzt aufgrund eines Befangenheitsantrags von Hertha. Der Ausgang des Verfahrens ist noch unklar. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht die fristlose Kündigung als rechtmäßig ansieht und ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Der Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic geht somit in die nächste Runde.
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Sport

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