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Keine Geburtsurkunde in Berlin-Kreuzberg: Standesamt zweifelt vietnamesischen Doppelnamen an

Ein herausfordernder Fall hat in Berlin-Kreuzberg für Aufsehen gesorgt, bei dem das Standesamt einem Elternteil monatelang die Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihr Kind verweigert hat. Die Mutter, Ha Thanh Le Nguyen, kämpfte über sechs Monate lang um die offizielle Urkunde, die für die Anmeldungen von Kindergeld und Kita-Gutschein entscheidend ist. Der Grund für die Verzögerung war der doppelte Nachname der Mutter, der von der Behörde als unzulässig angesehen wurde.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg führte an, dass im vietnamesischen Namensrecht keine doppelten Nachnamen existieren würden. Diese Aussage wurde als Grundlage für die Weigerung angeführt, den Namen "Le Nguyen" in die Geburtsurkunde des Kindes einzutragen. Interessanterweise trägt das Baby selbst den Nachnamen des Vaters und nicht den Namen der Mutter, doch er muss trotzdem in der Geburtsurkunde aufgeführt werden.

Hintergrund des Falls

Ha Thanh Le Nguyen ist eine deutsche Staatsbürgerin mit vietnamesischen Wurzeln und führt ihren doppelten Nachnamen seit ihrer Einbürgerung im Jahr 2007. In der Einbürgerungsurkunde und ihrem deutschen Personalausweis wird ihr Name korrekt als Doppelname aufgeführt. In der Geburtsurkunde ihrer Mutter aus dem Jahr 1988 wird der Name ebenfalls als Doppelname betrachtet.

Die Senatsinnenverwaltung bestätigte den Fall und erklärte, dass die Klärung der Namensführung seit April 2024 andauert. Pressesprecherin Sabine Beikler betonte, dass die Verzögerung bedauerlich sei, da die Mutter durch die fehlende Geburtsurkunde in ihrer finanziellen Planung beeinträchtigt wird.

Folgen der fehlenden Geburtsurkunde

Die Mutter berichtete, dass die fehlende Geburtsurkunde dazu führte, dass sie kein Kindergeld beantragen konnte und ihre Tochter nicht in der Kita angemeldet werden konnte. Dies stellte eine erhebliche Einschränkung für die Familie dar, da die Mutter plante, bald wieder arbeiten zu gehen und die fehlenden Behördendokumente ihre Möglichkeiten zur Kinderbetreuung stark einschränkten.

Le Nguyen äußerte, dass sie das Gefühl habe, aufgrund ihres vietnamesischen Namens diskriminiert zu werden. Das Bezirksamt wies jedoch darauf hin, dass das Standesamt nicht diskriminierend handele, sondern lediglich den rechtlichen Vorgaben folge und die Namensführung im Einzelfall prüfe.

Differenzen im Namensrecht

Die Senatsverwaltung für Inneres erklärte, dass die unterschiedlichen Sichtweisen von Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht zu solchen Problemen führen können. Für die Einbürgerung sei der Name im Pass maßgeblich, während für die Standesämter der Name gilt, der nach dem Heimatrecht seit der Geburt üblich ist. Diese rechtlichen Differenzen könnten zu Missverständnissen und administrativen Hürden führen, die insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund problematisch sind.

Die Behörden wiesen darauf hin, dass die Klärung der Namensführung ein normaler Vorgang sei, jedoch die Dauer des Verfahrens in diesem Fall als außergewöhnlich und unglücklich angesehen wird.

Entwicklung des Falls

In den Monaten der Unsicherheit wandte sich Le Nguyen nicht nur an die zuständigen Behörden, sondern suchte auch rechtlichen Rat. Ihr Anwalt nahm Kontakt mit dem Standesamt auf, um Klarheit über den Status ihrer Akte zu erhalten. Die Rückmeldung war jedoch enttäuschend, da das Standesamt keinerlei Fortschritt melden konnte und die Klärung weiterhin beim Senat lag.

Nachdem der Fall in die Medien geriet, führte dies zu einem schnellen Handeln der Behörden. Nach Berichten in verschiedenen Nachrichtenformaten, darunter die rbb24 Abendschau, wurde eine Lösung gefunden: Le Nguyen erhielt schließlich die Geburtsurkunde für ihre Tochter, jedoch unter der Bedingung, dass ihr Nachname in der Urkunde nicht in der ursprünglich geführten Form enthalten ist.

In der endgültigen Geburtsurkunde ihrer Tochter steht nur noch "Le" als Nachname, während "Nguyen" als Beiname aufgeführt ist. Diese Entscheidung wurde ohne Rücksprache mit der Mutter getroffen, was zu weiteren Fragen über die Angemessenheit und Fairness des Verfahrens führte.

Schlussfolgerung

Der Fall von Ha Thanh Le Nguyen wirft bedeutende Fragen über die Komplexität von Einbürgerungs- und Personenstandsrechten auf, insbesondere im Kontext unterschiedlicher kultureller Namensführungen. Die Herausforderungen, die sie und viele Menschen mit ähnlichem Hintergrund erleben, verdeutlichen die Notwendigkeit einer Überprüfung und potenziellen Reform der bestehenden bürokratischen Prozesse, um Diskriminierung und Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

Diese Situation hat auch dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Herausforderungen zu schärfen, die aus der Interaktion zwischen verschiedenen Rechtssystemen und kulturellen Normen entstehen können. Der Vorfall wird sicherlich als Beispiel für zukünftige Diskussionen über die Notwendigkeit von Sensibilisierung und Schulung innerhalb der Verwaltung dienen, um die Gleichbehandlung aller Bürger unabhängig von ihrem kulturellen Hintergrund zu gewährleisten.

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 in Kategorie: 
Kultur

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