Mietwucher in Berlin

Bisher kein einziges Verfahren eröffnet: Verfolgung von Mietwucher in Berlin kommt nur schleppend voran

In den letzten Jahren hat sich die Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt zunehmend verschärft. Dies betrifft insbesondere die Mieten, die in vielen Fällen weit über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Während in Städten wie Frankfurt am Main konsequent gegen Mietwucher vorgegangen wird, bleibt Berlin in dieser Hinsicht hinter den Erwartungen zurück. Trotz der rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Mietwucher, wie sie im § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verankert sind, ist die Zahl der Verfahren in Berlin alarmierend niedrig.

Laut einer Umfrage, die der Tagesspiegel durchgeführt hat, wurde in Berlin seit 2017 lediglich in einem einzigen Fall ein Bußgeld wegen überhöhter Mieten verhängt. Dies steht im krassen Gegensatz zu Frankfurt, wo zwischen 2020 und 2022 mehr als 1.200 Verfahren aufgrund von Mietwucher geführt wurden und beträchtliche Geldsummen sowohl als Bußgelder als auch als Rückzahlungen an die Mieterinnen und Mieter festgesetzt wurden. Der Grund für diese Diskrepanz könnte in der Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der personellen Ausstattung der Bezirke liegen.

Rechtslage in Berlin und Frankfurt am Main

Der § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes ermöglicht es, Mieten, die um mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Mieten vergleichbarer Wohnungen liegen, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Diese Regelung wurde jedoch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004 stark eingeschränkt. Damals urteilte das Gericht, dass das „Ausnutzen eines geringen Angebots“ nachweislich an den persönlichen Umständen der Mieter festgemacht werden müsse. Dies hat die Anwendung dieser Bestimmung in der Praxis kompliziert und aufwendig gemacht. Das führt dazu, dass viele Bezirke, nicht nur in Berlin, die Möglichkeiten zur Verfolgung von Mietwucher nur unzureichend nutzen.

Ein Vergleich mit der Stadt Frankfurt zeigt, dass dort durch strategisches Vorgehen und eine breitere Auslegung der Rechtslage deutlich mehr Verfahren erfolgreich geführt werden. Das Frankfurter Amt für Wohnungswesen hat sich zum Ziel gesetzt, die Hürden für die Erfassung und Ahndung von Mietwucher zu senken, indem es die Nachweisführung bezüglich der persönlichen Lage der Mieterinnen und Mieter weniger stark gewichtet.

Aktuelle Situation in Berlin

In Berlin hingegen werden seit Jahren kaum Verfahren eingeleitet. Nur das Bezirksamt Reinickendorf hat sich in den vergangenen Jahren aktiv mit der Thematik auseinandergesetzt und einmal ein Bußgeld von 4.000 Euro verhängt. Der Mangel an Personal und Ressourcen in den zuständigen Ämtern wird häufig als eine der Hauptursachen für die ineffiziente Verfolgung von Mietwucher angeführt. Die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner, hat darauf hingewiesen, dass ohne ausreichende Kapazitäten und den Willen, Verfahren einzuleiten, die rechtlichen Möglichkeiten ins Leere laufen.

Forderungen und Ausblick

Es gibt diverse Forderungen seitens der Mieterorganisationen, die eine umfassendere Bekämpfung von Mietwucher in Berlin fordern. Ein zentraler Punkt ist die Einrichtung eines speziellen Amtes für Wohnungswesen, welches die Zuständigkeit für die Verfolgung von überhöhten Mieten übernehmen könnte. Die Berliner Mietervereine plädieren auch für mehr Unterstützung durch den Senat, um die Bezirke in ihrer Arbeit zu entlasten und zu unterstützen.

Zudem wird im aktuellen Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung die Einrichtung einer „Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse“ in Aussicht gestellt. Diese Prüfstelle könnte, so die Hoffnung, auch dazu beitragen, Verstöße gegen die Mietpreisbremse und Mietwucher effektiver zu ahnden. Der Berliner Mieterverein sieht hierin eine Möglichkeit, die Problematik der überhöhten Mieten strukturell anzugehen.

Fazit

Die Situation hinsichtlich der Verfolgung von Mietwucher in Berlin ist alles andere als zufriedenstellend. Während andere Städte wie Frankfurt am Main bereits erfolgreich Wege gefunden haben, um überhöhte Mieten zu ahnden, bleibt Berlin hinter diesen Fortschritten zurück. Um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes gerecht zu werden und Mieterinnen und Mieter zu schützen, bedarf es einer klaren Strategie und ausreichender Ressourcen seitens der Verwaltung. Nur so kann sichergestellt werden, dass rechtliche Möglichkeiten zur Bekämpfung von Mietwucher auch tatsächlich zur Anwendung kommen und Mieter vor Ausbeutung geschützt werden.

Quellen

- Tagesspiegel

- Berliner Mieterverein

- MieterMagazin

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 in Kategorie: 
Politik

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