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Kita-Streik in Berlin bleibt untersagt

Kita-Streik in Berlin bleibt untersagt

Der von Gewerkschaften geplante unbefristete Kita-Streik in Berlin bleibt verboten. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich diese Entscheidung getroffen und damit die frühere Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Dies bedeutet, dass die rund 7.000 Erzieherinnen und Erzieher in den gut 280 kommunalen Kitas in Berlin nicht wie geplant die Arbeit niederlegen dürfen.

Hintergrund der Entscheidung

Die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein begründete das Urteil mit dem Argument, dass ein unbefristeter Streik gegen die geltende Friedenspflicht verstoße. Diese Friedenspflicht ist ein rechtlicher Rahmen, der in Tarifverhandlungen und -abschlüssen festgelegt wird, um die Arbeit in bestimmten Sektoren zu sichern. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Gefahr eines Ausschlusses Berlins aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) besteht, sollte Berlin eigenmächtig außerhalb dieser Gemeinschaft Tarifverhandlungen führen.

Reaktion der Gewerkschaften

Die Gewerkschaft Verdi, unterstützt von der Gewerkschaft GEW, hatte den Streik geplant, um Druck auf den Senat auszuüben. In einer Urabstimmung hatten sich viele Gewerkschaftsmitglieder für das Streikvorhaben ausgesprochen. Die Gewerkschaften fordern bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Gruppen in den Kitas sowie andere Entlastungen für die Beschäftigten. Der Senat hat jedoch wiederholt die geforderten Tarifverhandlungen abgelehnt und auf die vertraglichen Verpflichtungen Berlins innerhalb der TdL hingewiesen.

Auswirkungen des Streiks

Wären die Planungen der Gewerkschaften umgesetzt worden, hätte der Streik etwa 32.000 Kinder betroffen, die in den kommunalen Eigenbetrieben betreut werden. Diese Einrichtungen machen etwa ein Zehntel der insgesamt rund 2.900 Kitas in Berlin aus. Die restlichen Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben und wären nicht von dem Streik betroffen gewesen.

Die Forderungen der Gewerkschaften

Verdi und GEW haben klare Forderungen formuliert, die sich auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen konzentrieren. Eine zentrale Forderung ist die Einführung verbindlicher Entlastungsregelungen, die die maximale Anzahl von Kindern pro Erzieherin festlegt. Diese Art der Regelung ist in anderen Bundesländern, insbesondere im sogenannten "Kieler Modell" an der Uni-Klinik Schleswig-Holstein, bereits erfolgreich umgesetzt worden. Dort können die Mitarbeitenden bei Unterschreitung der Mindestbesetzung das Recht auf bezahlte freie Tage geltend machen.

Schlussfolgerung

In Anbetracht der jüngsten Entscheidungen des Gerichts bleibt die Situation für die Erzieherinnen und Erzieher in den Berliner Kitas angespannt. Während die Gewerkschaften weiterhin für ihre Forderungen kämpfen, müssen sie sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten, die durch die aktuellen Gerichtsurteile festgelegt wurden. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts hat die Pläne für einen unbefristeten Streik vorerst vereitelt, was sowohl für die Angestellten als auch für die Eltern der betroffenen Kinder bedeutende Folgen hat.

Quellen: dpa, rbb24

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 in Kategorie: 
Politik

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