Postengerangel beim Berliner Landesflüchtlingsamt: Verdacht der Bevorzugung des kommissarischen Präsidenten durch Sozialverwaltung

In der Berliner Sozialverwaltung gibt es derzeit massive Vorwürfe bezüglich der Wahlverfahren für eine hochdotierte Position im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Im Mittelpunkt steht Mark Seibert, der seit Januar 2023 als kommissarischer Präsident des LAF fungiert. Der Verdacht erhärtet sich, dass die Sozialverwaltung unter der Leitung von Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) unzulässigen Einfluss auf das Auswahlverfahren genommen hat, um Seibert zu bevorzugen.

Ein erstes Besetzungsverfahren musste abgebrochen werden, da keine geeigneten Bewerber gefunden wurden. In diesem Kontext soll Sozialstaatssekretär Aziz Bozkurt (SPD) seine Unterstützung für Seibert signalisiert haben. Dies könnte darauf hindeuten, dass die politische Führung der Sozialverwaltung in das Auswahlverfahren eingegriffen hat, was gegen die Prinzipien eines transparenten und fairen Auswahlprozesses verstößt.

Berichten zufolge hat Mark Seibert im neuen Bewerbungsverfahren die Vorauswahl überstanden, obwohl Bedenken von der fachlichen Ebene der Senatssozialverwaltung geäußert wurden, die sich gegen seine Ernennung ausgesprochen hatte. Laut dem RBB hat Seibert nicht die erforderlichen formellen Qualifikationen für den angestrebten Posten, der mit der Besoldungsstufe B4 dotiert ist und monatlich 9142,92 Euro beträgt.

Die formalen Voraussetzungen für die Position umfassen unter anderem einen Masterabschluss in relevanten Fachrichtungen wie Wirtschafts-, Politik-, Sozial-, Finanz-, Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften. Seibert hingegen hat lediglich einen Bachelorabschluss in Wirtschaftsrecht und erfüllt damit nicht die geforderten Kriterien. Laut Informationen des Tagesspiegels wurden zudem zwei besser qualifizierte Bewerber abgelehnt, die möglicherweise rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einleiten könnten.

Die Fachabteilung der Sozialverwaltung hatte in einer Dokumentation auf die fehlenden formalen Voraussetzungen hingewiesen, jedoch scheinen die Entscheidungen der Hausleitung nicht davon beeinflusst worden zu sein. Diese Situation wirft Fragen zur Integrität des Auswahlverfahrens auf und könnte die Glaubwürdigkeit der Sozialverwaltung erheblich schädigen.

Mark Seibert ist kein Unbekannter in der Sozialverwaltung. Er hat in der Vergangenheit eine steile Karriere gemacht, zuerst unter der Linkspartei und später unter der SPD. Seine bisherigen Positionen umfassen unter anderem die Leitung des Krisenstabs während der Coronapandemie und die Verantwortung für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Trotz seiner Erfahrungen in der Verwaltung wird ihm jedoch die persönliche Eignung für die angestrebte Position in Frage gestellt.

Die Beanstandungen bezüglich Seiberts Qualifikationen werden durch die Tatsache verstärkt, dass er in der internen Dokumentation der Sozialverwaltung als nicht ausreichend qualifiziert beschrieben wird. Er wird zwar als "krisenerprobt" bezeichnet, doch fehlen ihm sowohl die vollständige juristische Ausbildung als auch eine langjährige Führungserfahrung in relevanten Bereichen.

Diese anhaltenden Probleme führen zu einer erhöhten Besorgnis über die Transparenz und Fairness innerhalb der Berliner Sozialverwaltung. Die öffentliche Diskussion über diesen Fall wird durch das Fehlen klarer Stellungnahmen seitens der Sozialverwaltung weiter angeheizt. Die Behörde hat sich in Bezug auf die genauen Umstände des Auswahlverfahrens bedeckt gehalten und betont, dass sie die personenbezogenen Daten der Beteiligten vertraulich behandeln müsse.

Die Situation beim LAF ist nicht nur für die direkten Beteiligten von Bedeutung, sondern hat auch weitreichende Implikationen für das gesamte Flüchtlingsmanagement in Berlin. Die Vorwürfe der Bevorzugung könnten das Vertrauen in die Sozialverwaltung und deren Fähigkeit, eine faire und gerechte Behandlung für alle Flüchtlinge in der Hauptstadt zu gewährleisten, ernsthaft untergraben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verdacht der Bevorzugung von Mark Seibert durch die Sozialverwaltung erhebliche Fragen zur Integrität des Auswahlverfahrens aufwirft. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob die Vorwürfe substantiell sind und welche Konsequenzen möglicherweise folgen werden.

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