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Rollstuhlfahrer diskriminiert: Berliner Vermieterin muss Geldstrafe zahlen

Rollstuhlfahrer diskriminiert: Berliner Vermieterin muss Geldstrafe zahlen

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Berlin einer Wohnungsbaugesellschaft aufgegeben, 11.000 Euro Entschädigung an einen Mieter, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, zu zahlen. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage des Mieters, der aufgrund seiner Behinderung in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt wurde, da ihm der Zugang zu seinem Wohnhaus durch das Fehlen einer Rampe verwehrt wurde.

Hintergrund der Klage

Der Mieter hatte zusammen mit seinem Ehemann die Zustimmung der Wohnungsbaugesellschaft zum Bau einer Rampe angefordert, um eigenständig in und aus seinem Wohnhaus gelangen zu können. Trotz eines vorherigen Urteils, das die Notwendigkeit dieser Maßnahme bestätigte, weigerte sich die Vermieterin über einen Zeitraum von zwei Jahren, diesem Antrag stattzugeben.

Gerichtliche Auseinandersetzung

Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Mieter und der Wohnungsbaugesellschaft begannen bereits im Jahr 2020. Das Gericht stellte fest, dass die Weigerung der Vermieterin, die Rampe zu genehmigen, eine klare Diskriminierung aufgrund der Behinderung des Mieters darstellt. Diese Diskriminierung verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches besagt, dass Diskriminierung aufgrund von Behinderung in zivilrechtlichen Angelegenheiten unzulässig ist.

Die Entscheidung des Gerichts

Im Urteil des Landgerichts wurde festgestellt, dass die Vermieterin nicht nur die Zustimmung zur Errichtung der Rampe verweigerte, sondern dies auch ohne nachvollziehbare und überzeugende Gründe tat. Die Richter betonten die gravierenden Folgen dieser Entscheidung für die Lebensqualität des Klägers, der ohne Hilfe Dritter die bestehenden sechs Treppenstufen nicht überwinden konnte. Dies führte zu einer deutlichen Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für das Urteil bildet § 19 AGG, der ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot festlegt. Dieses Verbot gilt insbesondere für Vermieter, die mehr als 50 Wohnungen vermieten, was im vorliegenden Fall zutrifft. Die Wohnungsbaugesellschaft war demnach verpflichtet, positive Maßnahmen zu ergreifen, um die Benachteiligung des Mieters zu beseitigen, wozu auch die Genehmigung des Baus der Rampe zählte.

Folgen der Diskriminierung

Das Gericht sah es als notwendig an, eine hohe Entschädigung zuzusprechen, um die gravierenden Folgen der Diskriminierung zu berücksichtigen. Der Mieter hatte durch das Verhalten der Vermieterin nicht nur Schwierigkeiten beim Zugang zu seiner Wohnung, sondern auch eine erhebliche Einschränkung seiner Handlungsfreiheit erlebt. Die Richter verwiesen darauf, dass die Vermieterin über zwei Jahre hinweg „hartnäckig“ die Zustimmung verweigert hatte, was zu einer erheblichen Benachteiligung des Klägers führte.

Reaktionen auf das Urteil

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin wird als richtungsweisend angesehen, da sie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Wohnsituationen stärkt. Experten betonen die Notwendigkeit, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu gewährleisten, um Diskriminierung zu verhindern. Die Entschädigungszahlungen sollen sowohl als Ausgleich für die erlittenen Nachteile dienen als auch als Signal an Vermieter, ihre rechtlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen.

Ausblick

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Wohnungsvermietung in Berlin und darüber hinaus haben. Es wirft auch Fragen zur Verantwortung von Vermietern auf, geeignete Maßnahmen für die Barrierefreiheit zu ergreifen. Die Entscheidung könnte als Präzedenzfall dienen und dazu führen, dass andere Mieter in ähnlichen Situationen ermutigt werden, ihre Rechte einzufordern.

Quellen

Der Artikel stützt sich auf Informationen aus Berichten der dpa sowie Informationen von ZEIT ONLINE.

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 in Kategorie: 
Politik

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