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Verwaltungsreform für Berlin: Senat lehnt Veto-Recht für Bezirke ab

Die Diskussion um die Verwaltungsreform in Berlin nimmt Fahrt auf, nachdem der Senat ein Veto-Recht für die Bezirke abgelehnt hat. Die Bezirke äußern Bedenken, dass sie nicht ausreichend in Entscheidungen einbezogen werden, und fordern mehr Einfluss auf legislative Prozesse. Martina Klement, Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung, erklärte in einem Interview, dass ein solches Veto-Recht, das die Bezirke bei Gesetzgebungsvorhaben einführen möchten, als unwahrscheinlich erachtet wird.

Der Rat der Bürgermeister, der die Interessen der Bezirke vertritt, hat wiederholt gefordert, dass seine Mitglieder bei gesetzgeberischen Vorhaben mehr Gehör finden sollten. Klement räumte ein, dass die Bezirke in der Vergangenheit nicht genügend in Entscheidungen einbezogen wurden, und betonte die Notwendigkeit, ihnen frühzeitig und verbindlich die Möglichkeit zu geben, ihre Expertise in die Vorhaben des Senats einzubringen.

Veto-Recht der Bezirke: Eine umstrittene Forderung

Das von den Bezirken geforderte Veto-Recht würde es ihnen ermöglichen, gesetzliche Initiativen, die vom Senat eingebracht werden, zu stoppen oder Änderungen vorzunehmen. Voraussetzung für die Anwendung eines solchen Vetos wäre, dass alle zwölf Bezirke einstimmig zustimmen. Klement wies jedoch darauf hin, dass die Einführung eines Vetorechts komplexe politische Herausforderungen mit sich bringt und daher nicht realistisch ist.

Stattdessen wird ein Initiativrecht für den Rat der Bürgermeister in Betracht gezogen. Dieses würde es den Bezirken ermöglichen, eigene Gesetzesvorhaben in den politischen Diskurs einzubringen, was zur Stärkung ihrer Position beitragen könnte. Bisher fehlt dem Rat der Bürgermeister eine solche Möglichkeit, was von vielen Mitgliedern als unzureichende Mitwirkung an der kommunalen Gesetzgebung kritisiert wird.

Rechtsschutz für die Bezirke

Ein weiterer Aspekt der Diskussion ist die Absicht des Senats, den Bezirken mehr Rechtsschutz zu bieten. Dies beinhaltet die Möglichkeit, die Wahrnehmung des Eingriffsrechts durch den Senat gerichtlich überprüfen zu lassen. Klement kündigte an, dass die Hürden für die Ausübung dieses Rechts gesenkt werden sollen, was den Bezirken mehr Handlungsspielraum in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Senat verschaffen könnte.

Ziele der Verwaltungsreform

Die Verwaltungsreform ist eines der zentralen Vorhaben der derzeitigen Koalition in Berlin, bestehend aus SPD und CDU. Ein Ziel dieser Reform ist es, die Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken neu zu ordnen und damit die Effizienz der Verwaltung zu verbessern. Klement beschreibt das Vorhaben als “Mammutaufgabe”, die bis Ende des Jahres in einem Gesetzespaket konkretisiert werden soll.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform besteht darin, die gesetzliche Grundlage für die neuen Zuständigkeiten im Landesorganisationsgesetz festzuschreiben. Dies wird auch Änderungen am Bezirksverwaltungsgesetz erforderlich machen. Der Senat sieht die Notwendigkeit, die Verwaltung Berlins gesamtstädtisch zu steuern, während gleichzeitig die Rechte der Bezirke gestärkt werden sollen.

Einbindung der Bezirke in Planungsprozesse

Im Rahmen der Reform sollen die Bezirke künftig früher in Planungsprozesse einbezogen werden. Dies könnte dazu beitragen, Konflikte zwischen den Bezirksverwaltungen und dem Senat zu reduzieren und eine bessere Zusammenarbeit zu fördern. Des Weiteren ist vorgesehen, eine Einigungsstelle einzurichten, die bei Streitigkeiten über Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken angesprochen werden kann.

Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung

Ein weiterer Schritt in der Reform wird eine umfassende Aufgabenkritik sein. Dabei soll geprüft werden, welche Aufgaben der Verwaltung notwendig sind und welche digitalisiert oder an andere Stellen übertragen werden können. Diese Evaluierung soll bis Mitte Dezember abgeschlossen sein und bildet die Grundlage für weitere Reformschritte. Klement schätzt, dass es in der Berliner Verwaltung etwa 5.000 Aufgaben gibt, deren Notwendigkeit und Organisation kritisch hinterfragt werden müssen.

Politische Unterstützung und Ausblick

Die Koalition aus CDU und SPD hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass eine Modernisierung der Berliner Verwaltung notwendig ist, um sowohl die Effizienz für Bürger als auch für Unternehmen zu steigern. Der Regierende Bürgermeister hat die Reform zur Chefsache erklärt, was verdeutlicht, dass das Vorhaben eine hohe politische Priorität hat. Um ein breiteres Unterstützungsspektrum zu erreichen, werden auch die Grünen und die Linke in die Diskussionen eingebunden.

Die geplanten Änderungen und die Reform selbst sollen nun bis 2026 umgesetzt werden. Sobald die Gesetzesentwürfe im Abgeordnetenhaus beraten werden, wird eine Mehrheit benötigt, um die verfassungsrechtlichen Änderungen, die für die Reform notwendig sind, zu verabschieden.

Fazit

Die Verwaltungsreform in Berlin steht vor einer entscheidenden Phase. Die Ablehnung des Veto-Rechts für die Bezirke ist ein umstrittenes Thema, das die Verhandlungen zwischen Senat und Bezirken weiter belasten könnte. Dennoch besteht die Möglichkeit, die Rechte der Bezirke auf andere Weise zu stärken, was in den kommenden Monaten zu beobachten sein wird. Die erfolgreiche Umsetzung der Verwaltungsreform könnte entscheidend zur Verbesserung der Effizienz und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Berlin beitragen.

Quellen: Tagesspiegel, dpa

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Politik

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