Vogelgrippe bei Graugans in Berlin nachgewiesen
In Berlin wurde ein Fall der Vogelgrippe, auch bekannt als Geflügelpest, bei einer Graugans im Bezirk Marzahn-Hellersdorf festgestellt. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass das Tier aufgrund schwerer Symptome tierschutzgerecht getötet werden musste. Diese Meldung folgt einem ähnlichen Vorfall, der bereits im Februar bei einer anderen Gans registriert wurde. Es handelt sich um den zweiten Nachweis des hochpathogenen H5N1-Virus in diesem Jahr in Berlin.
Virusnachweis und bisherige Fälle
Nach Angaben der Senatsverwaltung zeigte die betroffene Graugans Symptome einer schweren Erkrankung, die zur Entscheidung führte, das Tier zu euthanasieren. Die Bestätigung des Virus erfolgte durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg und das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. In diesem Jahr wurde der H5N1-Virus bereits über 200-mal bei Wildvögeln und 27-mal in Geflügelhaltungen in Deutschland nachgewiesen. Der Ausbruch von Vogelgrippe ist ein wiederkehrendes Problem, das insbesondere in der kalten Jahreszeit auftritt.
Übertragungsrisiken
Der Subtyp H5N1 ist in der Lage, in Einzelfällen vom Tier auf den Menschen übertragen zu werden und kann daher ernsthafte Erkrankungen verursachen. Allerdings wurde bis jetzt keine Übertragung von Mensch zu Mensch nachgewiesen. Das Risiko für Menschen bleibt insgesamt als gering einzustufen. Dennoch sind auch einige Säugetierarten, wie beispielsweise Frettchen und Katzen, betroffen, was zusätzliche Vorsicht bei der Handhabung von Wildtieren und deren Überresten erfordert.
Maßnahmen der Senatsverwaltung
Die Senatsverwaltung ruft die Bevölkerung dazu auf, tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel zu melden, damit diese zur Untersuchung an die zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des jeweiligen Bezirks weitergeleitet werden können. Finder von toten Vögeln wird geraten, diese nicht anzufassen und keine Federn zu sammeln. Kleinere Singvögel und Tauben gelten als weniger anfällig für den Vogelgrippe-Erreger.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
Besonders Geflügelhalter sind aufgefordert, ihre Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen, wie zum Beispiel die Abdeckung von Ausläufen oder die Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Ställen. Die Senatsverwaltung und Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts empfehlen, die Tiere besonders aufmerksam zu beobachten und bei Anzeichen einer Erkrankung sofort zu handeln.
Historische Ausbrüche in Berlin
In der Vergangenheit gab es mehrere Ausbrüche der Vogelgrippe in Berlin und Brandenburg. Der letzte bedeutende Ausbruch wurde im Jahr 2022 im Berliner Zoo festgestellt, was zur vorübergehenden Schließung der Einrichtung führte. In 2023 wurden sieben Fälle bei Wildvögeln registriert. Angesichts der wiederholten Feststellungen des H5N1-Virus ist es für Behörden und Experten von großer Bedeutung, präventive Maßnahmen zu ergreifen und die Öffentlichkeit über Risiken und Verhaltensweisen aufzuklären.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Entdeckung des H5N1-Virus bei einer Graugans in Berlin unterstreicht die Notwendigkeit von Wachsamkeit im Umgang mit Wildvögeln und der Geflügelhaltung. Die Behörden setzen auf die Kooperation der Bürger, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Die aktuelle Situation macht deutlich, dass sowohl für die Tiergesundheit als auch für die öffentliche Gesundheit ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich ist. Zukünftige Ausbrüche müssen effizient und schnell behandelt werden, um mögliche Schäden zu minimieren.
Quellen: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Der Standard, dpa