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Wer darf in Berlin Cannabis anbauen? Behörden-Pingpong geht weiter

Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland sind einige Monate vergangen, doch in Berlin bleibt die Frage, wer für den Anbau zuständig ist, weiterhin ungelöst. Der Prozess, der bereits seit mehreren Monaten zwischen verschiedenen Behörden und politischen Ebenen stattfindet, hat für viele Verwirrung gesorgt, insbesondere für die sogenannten Cannabis-Social-Clubs, die in der Stadt Cannabis anbauen möchten.

Der Konflikt zwischen dem Senat und den Bezirken bezüglich der Zuständigkeiten für die Genehmigung und Kontrolle von Anträgen bleibt bestehen. Laut einer Mitteilung der Senatsgesundheitsverwaltung haben die Bezirke bis dato keine finale Entscheidung getroffen und es ist unklar, wie der Anbau in der Praxis geregelt werden soll.

Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum unter bestimmten Auflagen bundesweit erlaubt. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Zudem ist der Anbau von drei Pflanzen pro Haushalt gestattet. Diese Gesetzesänderung wurde von der Bundesregierung als Schritt zur Entkriminalisierung von Cannabis und zur Förderung des gesundheitlichen Schutzes von Konsumenten betrachtet.

Ab dem 1. Juli 2024 konnten Cannabis-Clubs Anträge auf Genehmigung stellen, um Cannabis anzubauen und an ihre Mitglieder abzugeben. In Berlin, wo die Umsetzung jedoch stockt, bleibt die Frage nach der zuständigen Behörde weiterhin offen. Der Senatskanzlei und der Gesundheitsverwaltung liegen unterschiedliche Ansichten über die Zuständigkeit vor.

Diskussionen über Zuständigkeiten

In einem Treffen des Rates der Bezirksbürgermeister, an dem auch die Gesundheitsstaatssekretärin Ellen Haußdörfer teilnahm, wurde erneut keine Einigung erzielt. Zwei Ansätze stehen zur Diskussion: Einerseits könnte die Verantwortung bei den zwölf Bezirken liegen, die möglicherweise einen Bezirk als federführend bestimmen. Andererseits könnte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die zentrale Zuständigkeit übernehmen. Letzteres würde jedoch eine Gesetzesänderung erfordern, was einen längeren Prozess nach sich ziehen könnte.

Haußdörfer stellte klar, dass Anbauvereinigungen ihre Anträge vor der Einführung einer landesweiten Zuständigkeitsverordnung bei den Bezirken einreichen können. Aber die Bezirke haben einstimmig beschlossen, diese Anträge vorerst nicht zu bearbeiten, was die Situation für die Cannabis-Clubs weiter verkompliziert. Eine Sprecherin des Bezirksamts Pankow erklärte, dass Anträge zwar entgegen genommen, aber aufgrund der unklaren Zuständigkeitsregelungen zunächst "ruhend gestellt" würden.

Reaktionen der Bezirke

Die Bezirke stehen dem aktuellen Zustand kritisch gegenüber und äußern, dass sie nicht über das notwendige Personal verfügen, um die Anträge zu bearbeiten. Der Bezirksbürgermeister von Spandau, Frank Bewig, hat angemerkt, dass eine zentrale Lösung effizienter wäre als die Aufteilung der Aufgaben auf die einzelnen Bezirke. Diese Position wird von anderen Bezirksbürgermeistern unterstützt, die sich für eine einheitliche Handhabung stark machen.

Persönliche und administrative Herausforderungen

Die Situation hinterlässt nicht nur die Cannabis-Anbauvereine in einer Hängepartie, sondern auch die Behörden selbst, die sich mit den neuen Regelungen und der notwendigen Infrastruktur auseinandersetzen müssen. Die Frage bleibt, wie der Anbau in einer Weise geregelt werden kann, die sowohl rechtlich als auch praktisch umsetzbar ist. Politische Differenzen und bürokratische Hürden erschweren eine schnelle Lösung.

Die Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister haben wiederholt betont, dass klare Richtlinien und Informationen benötigt werden, um die Anträge ordnungsgemäß prüfen und genehmigen zu können. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf beispielsweise gibt es bereits Anträge, bei denen die Anbaugebiete in Brandenburg liegen, was die Kontrolle durch die Bezirksämter weiter kompliziert.

Ausblick

Bis eine einheitliche Regelung zur Zuständigkeit für den Cannabis-Anbau in Berlin getroffen wird, bleibt vielen Beteiligten nur das Warten. Die Bezirke benötigen klare Vorgaben und Unterstützung, um die Anträge bearbeiten zu können. Der Dialog zwischen den verschiedenen Instanzen muss intensiviert werden, um die legale Rahmenbedingungen für den Cannabis-Anbau und die Cannabis-Clubs zu schaffen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Teillegalisierung von Cannabis in Berlin noch immer an bürokratischen Hürden leidet, die es zu überwinden gilt. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um herauszufinden, wie die Behörden letztendlich die Verantwortung für den Cannabis-Anbau aufteilen werden.

Quellen: Der Standard, dpa, Tagesspiegel, rbb.

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