Afghanische Ortskräfte: Ankunft, Aufenthalt und Familienzusammenführung in Deutschland
Die Ankunft afghanischer Flüchtlinge, darunter auch Ortskräfte, am Berliner Flughafen BER wirft Fragen nach dem weiteren Verfahren auf. Wie der Berliner Kurier berichtet, landeten am Dienstagmorgen 155 Afghanen, darunter fünf Ortskräfte, am BER. An Bord befanden sich auch Frauen, Minderjährige und Menschenrechtsaktivisten. Für Ortskräfte, die der Bundeswehr in Afghanistan halfen und dort von den Taliban bedroht werden, ist das Prozedere in Deutschland klar geregelt.
Nach der Ankunft in Deutschland werden die Afghanen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel direkt am Flughafen in Empfang genommen. Wie vom Berliner Kurier berichtet, folgt nach der Registrierung die Unterbringung der Ortskräfte in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Anschließend reisen sie in die ihnen zugewiesene Gemeinde weiter. Dort wird den Flüchtlingen eine Unterkunft bereitgestellt, die zunächst eine Gemeinschaftsunterkunft sein kann. Dort erhalten sie wichtige Informationen zum weiteren Verfahren.
Beziehen die Flüchtlinge Sozialleistungen, dürfen sie sich in der Regel nur innerhalb des zugewiesenen Bundeslandes aufhalten. Eine Ausnahme besteht, wenn sie eine Arbeit finden und keine Sozialleistungen mehr benötigen – dann können sie in ein anderes Bundesland umziehen. Ein wichtiger Punkt sind die Papiere der Afghanen. Besitzen sie keine Identitätspapiere aus ihrem Heimatland, müssen sie sich möglicherweise an ihre Botschaft in Deutschland wenden. Andernfalls erhalten sie ein deutsches Passersatzpapier. Ohne gültige Dokumente dürfen sie nicht außerhalb Deutschlands reisen.
Afghanische Ortskräfte haben eine besondere Beziehung zu Deutschland und sprechen oft gut Deutsch. Wie das BAMF dem Berliner Kurier mitteilte, dürfen sie mit einer Aufenthaltserlaubnis „uneingeschränkt arbeiten“. Zur Familienzusammenführung erklärt das BAMF, dass diese grundsätzlich nur für Ehepartner und minderjährige Kinder möglich ist. Voraussetzungen sind ein ausreichendes Einkommen und ausreichend Wohnraum. Wie in einer Expertise für den Sachverständigenrat für Integration und Migration festgestellt wird, spielt die Familienzusammenführung eine zentrale Rolle für die psychische Gesundheit und die Traumabewältigung von Geflüchteten. In den ersten Jahren nach der Ankunft dürfte die Erfüllung dieser Kriterien schwierig sein.
Für andere Flüchtlinge aus dem Flugzeug gilt: Ein Visumverfahren und eine Sicherheitsüberprüfung durch das BAMF erfolgen nur bei zweifelsfreier Verfolgung. Die Flüchtlingsflüge nach Berlin werden wohl fortgesetzt. Im Bundesaufnahmeprogramm warten rund 3000 Personen mit vorläufiger Zusage auf ihren Flug. Ein Leitfaden des Bleibewerk Bonn, gefördert durch die UNO-Flüchtlingshilfe, bietet detaillierte Informationen zum Familiennachzug. Darin wird unter anderem erläutert, wer seine Familie nachziehen darf, welche Familienangehörigen nachziehen dürfen und wie der Ablauf der Antragstellung aussieht.
Wie asyl.net berichtet, stockt die Aufnahme von gefährdeten Personen aus Afghanistan trotz anderslautender Ankündigungen der Bundesregierung. Asyl.net bietet weiterführende Informationen für Schutzsuchende aus Afghanistan, darunter Hinweise zur Evakuierung, Ausreise und Aufnahme, sowie Informationen für Ortskräfte und zu Landesaufnahmeprogrammen.
Das BAMF bietet Informationen für ehemalige Ortskräfte, die bereits in Deutschland eingereist sind. Diese Informationen umfassen die Unterbringung, den Aufenthaltsstatus, die damit verbundenen Rechte wie Arbeitserlaubnis, Anerkennung von Qualifikationen, Sozialleistungen, Kindergarten- und Schulbesuch für Kinder, sowie Familiennachzug. Es wird auch auf die Bedeutung des Deutschlernens und der Integration hingewiesen.
https://www.berliner-kurier.de/berlin/fluechtlingsflug-zum-ber-wie-geht-es-weiter-mit-den-155-afghanen-li.2302330
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/info-aufnahme-afghan-ortskraefte.pdf?__blob=publicationFile&v=12
https://www.asyl.net/start/informationen-fuer-schutzsuchende-aus-afghanistan
https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_a-Z/Familienzusammenfuehrung/NEU_Aktual._Fassung_Leitfaden_Familiennachzug_com.pdf
https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2022/06/Pool_Expertise_fuer-SVR-Policy-Brief-2022-1.pdf
https://ini-migration.org/wp-content/uploads/2021/11/2021_10_08-FAQs_zum_Themenkomplex_Afghanistan.pdf