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Berliner Flughafen klagt gegen Aktivisten

BER verklagt Aktivisten der Letzten Generation

Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) hat eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von rund 33.000 Euro gegen sechs Mitglieder der Aktivistengruppe Letzte Generation beim Landgericht Cottbus eingereicht. Diese rechtlichen Schritte sind das Resultat einer Protestaktion, die am 24. November 2022 stattfand, als die Aktivisten in den Sicherheitsbereich des Flughafens eindrangen, was zu einer Unterbrechung des Flugbetriebs für etwa 90 Minuten führte. Laut Angaben des Flughafens waren mehrere tausend Passagiere betroffen, da insgesamt 40 Flüge entweder annulliert oder umgeleitet werden mussten.

Hintergrund der Klage

Die Klage umfasst nicht nur die Kosten, die durch die Wiederherstellung des Flugbetriebs entstanden sind, sondern auch entgangene Einnahmen durch ausgefallene Starts und Landungen. Der Flughafen erhebt zudem Ansprüche auf Kosten für Reparaturarbeiten am Flughafenzaun sowie für den Einsatz der Flughafenfeuerwehr während der Blockade.

Dauer und Umfang der rechtlichen Auseinandersetzung

Die Vorbereitung dieser Schadenersatzklage hat über anderthalb Jahre in Anspruch genommen. Der Flughafen Berlin-Brandenburg rechtfertigte die Verzögerung teilweise mit der Beobachtung des parallel laufenden Strafverfahrens. Im Mai 2024 hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage gegen zwei der Flughafenblockierer erhoben, die gemeinsam mit ihren Komplizen beschuldigt wurden, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. In diesem Zusammenhang werden auch Angriffe auf Raffinerieanlagen in Schwedt und auf das Barberini-Museum in Potsdam untersucht.

Vergleich mit anderen Aktionen

Im Vergleich zu anderen Blockadeaktionen an Flughäfen erscheint die Schadenssumme eher gering. Zum Beispiel wurde für eine ähnliche Blockade am Flughafen Hamburg im Juli 2023 ein Schaden von 150.000 Euro beziffert, obwohl diese Aktion doppelt so lange dauerte wie die in Berlin. Die Schätzung der Schadenshöhe hängt dabei nicht nur von der Anzahl der ausgefallenen Flüge ab, sondern auch von der Zahl der betroffenen Passagiere. Einige Flughafenentgelte werden pro Passagier berechnet, was die Differenz in den Schadensbeträgen erklärt.

Reaktionen der Aktivisten

Die Letzte Generation war am Tag der Berichterstattung zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Vorwurf, dass Aktivisten durch solche Aktionen den Betrieb des Flughafens stören, wird von der Flughafengesellschaft mit Nachdruck zurückgewiesen, indem sie erklärt, dass solche Blockaden nicht toleriert werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Rechtliche Implikationen und Diskussionen

Die Klage des BER ist nicht die einzige rechtliche Auseinandersetzung, die sich aus den Protestaktionen der Letzten Generation ergibt. Auch die Lufthansa-Tochter Eurowings hat angekündigt, sechs Mitglieder der Gruppe auf insgesamt 120.000 Euro Schadenersatz zu verklagen, basierend auf ähnlichen Vorfällen. Diese rechtlichen Schritte werfen Fragen zur Haftung von Aktivisten bei Protestaktionen auf und führen zu intensiven Diskussionen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Konsequenzen für die Aktivisten.

Fazit

Die Klage des Flughafens BER gegen die Aktivisten der Letzten Generation ist ein weiteres Kapitel in der Auseinandersetzung zwischen Klimaaktivismus und den Rechten von Unternehmen und Passagieren. Die Fortführung des Verfahrens und die Entscheidungen der Gerichte könnten weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Protestaktionen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Aktionen haben.

Quellen

Dieser Artikel basiert auf Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und des Evangelischen Pressedienstes.

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 in Kategorie: 
Politik

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