Berliner Pannenwahl 2021: Verfassungsbeschwerde endgültig gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Wiederholung der Berliner Wahlen von 2021 endgültig abgewiesen. Wie die FAZ unter Berufung auf die DPA meldet, nahm das Karlsruher Gericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da sie unzulässig sei. Wie die Morgenpost berichtet, hatte das höchste deutsche Gericht sich bereits in einem Eilverfahren im Jahr 2023 ähnlich geäußert und die Beschwerde als unzulässig erklärt. Die Begründung des Gerichts lautete in beiden Fällen, dass der subjektive Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch das jeweilige Bundesland allein und abschließend gewährleistet wird. Damit ist das Landesverfassungsgericht die letztinstanzliche Entscheidungsinstanz.
Die Pannenwahl vom 26. September 2021 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Wie die Stern zusammenfasst, kam es zu zahlreichen Problemen: falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, zeitweise Schließungen von Wahllokalen und lange Wartezeiten von teils mehreren Stunden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte daraufhin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet.
Gegen dieses Urteil hatten 43 Personen, darunter Politiker verschiedener Parteien, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wie dpa-AFX berichtet, wollten die Beschwerdeführer, darunter Bertram von Boxberg (Grüne), Stefan Förster (FDP), Jan Lehmann (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (damals Linke, heute SPD), nicht die Wiederholungswahl verhindern, sondern eine Prüfung der Wahlfehler und eine teilweise Wiederholung der Wahl nur in den betroffenen Wahlkreisen erreichen. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte jedoch, dass es gemäß dem föderalen Prinzip des Grundgesetzes keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten sei.
Die Wiederholungswahl im Februar 2023 führte zu einem anderen Ergebnis als die Wahl im September 2021. Die CDU gewann die Wahl, während die SPD mit deutlichem Abstand auf Platz zwei landete. Wie die Süddeutsche Zeitung, unter Berufung auf die DPA, berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht auch über die Bundestagswahl in Berlin entschieden, die am selben Tag wie die Landtagswahl stattgefunden hatte. Diese wurde nur teilweise für ungültig erklärt und im Februar 2024 in einigen Wahlkreisen wiederholt. Laut einem Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sind nun keine weiteren Verfahren zur Berliner Pannenwahl anhängig.
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