Neue Gebührenordnung für Berliner Privatschulen
Rund 41.600 Kinder, das entspricht etwa zehn Prozent aller Schüler in Berlin, besuchen eine freie Schule, wie der Berliner Kurier berichtet. Die Gründe für die Wahl einer Privatschule sind vielfältig, von der Unzufriedenheit mit dem zugeteilten Schulplatz über besondere Lerninhalte bis hin zu religiösen Profilen und kleineren Klassen. Ein wesentlicher Unterschied zu staatlichen Schulen sind die Schulgebühren. Diese sollen sich nun in Berlin ändern.
Wie der Berliner Kurier unter Berufung auf einen Bericht des Tagesspiegels schreibt, plant die CDU-geführte Bildungsverwaltung ein neues Privatschulgesetz. Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, dass insbesondere Geringverdienern der Zugang zu Privatschulen erleichtert werden soll. Demnach könnten die monatlichen Gebühren für Familien mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 Euro von bisher 100 Euro auf 35 Euro sinken.
Für höhere Einkommen sind laut dem Tagesspiegel gestaffelte Gebühren vorgesehen: 65 Euro ab 30.000 Euro Jahreseinkommen, 135 Euro ab 42.000 Euro, 220 Euro ab 55.000 Euro, 310 Euro ab 68.000 Euro, 410 Euro ab 81.000 Euro und schließlich 510 Euro für Einkommen zwischen 94.000 und 105.000 Euro.
Die Mindereinnahmen der Schulen durch die Aufnahme von Kindern aus „wirtschaftlich benachteiligten“ Familien soll das Land Berlin übernehmen. Geplant ist ein „pauschaler Pro-Kopf-Zuschlag“ von 150 Euro monatlich. Die genaue Definition von „wirtschaftlich benachteiligt“ steht laut Berliner Kurier noch aus.
Der Tagesspiegel berichtet weiter, dass die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an freien Schulen erleichtert werden soll. Die freien Träger sollen künftig den gleichen Personalzuschlag wie öffentliche Schulen erhalten. Darüber hinaus sollen freie Schulen, wie in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD festgelegt, bereits nach zwei statt fünf Jahren Zuschüsse vom Land erhalten.
Ein 2017 veröffentlichtes Discussion Paper des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) beleuchtet die "Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG". Die Studie analysiert die Regelungen in Berlin und Hessen und berücksichtigt den damaligen Gesetzentwurf der Landesregierung in Baden-Württemberg. Die Autoren Michael Wrase, Laura Jung und Marcel Helbig untersuchen die rechtliche und empirische Umsetzung des Sonderungsverbots und diskutieren die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung zur Sicherstellung der Allgemeinzugänglichkeit privater Ersatzschulen.
https://www.berliner-kurier.de/berlin/neue-schulplaene-fuer-berlin-ab-35-euro-pro-monat-auf-die-privatschule-li.2291917 https://www.econstor.eu/bitstream/10419/167658/1/895150255.pdf