Änderungen im Wahlrecht zur Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahl 2025 findet unter einem reformierten Wahlrecht statt, das weitreichende Änderungen mit sich bringt. Wie die Tagesschau berichtet, schrumpft der Bundestag, Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen, und die Erststimme verliert an Bedeutung.
Zweitstimmendeckung statt Direktmandat
Ein zentraler Punkt der Reform ist die sogenannte Zweitstimmendeckung. Wie rbb24 erklärt, gewinnt ein Direktkandidat seinen Wahlkreis nur dann automatisch, wenn der Sieg bei den Erststimmen durch den Zweitstimmenanteil seiner Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist. Reicht der Zweitstimmenanteil nicht aus, bleiben Wahlkreise mit den geringsten Erststimmenergebnissen unbesetzt. Der Begriff "Direktmandat" verliert damit seine ursprüngliche Bedeutung. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, soll dieses Prinzip das Verhältniswahlrecht stärken und die Sitzverteilung im Bundestag genauer am Zweitstimmenergebnis ausrichten.
Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten
Mit der Reform entfallen die Überhang- und Ausgleichsmandate. Wie rbb24 zusammenfasst, entstanden Überhangmandate, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Sitze in einem Bundesland gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Die Ausgleichsmandate dienten dazu, das dadurch entstandene Ungleichgewicht im Bundestag auszugleichen und das Verhältnis der Zweitstimmen widerzuspiegeln. Diese Mechanismen führten zu einem aufgeblähten Bundestag, was die Wahlrechtsreform nun korrigieren soll. Wie der Deutschlandfunk berichtet, lag die Sollgröße des Bundestags bei 598 Sitzen, tatsächlich waren es zuletzt aber 736. Die Reform begrenzt den Bundestag nun auf 630 Abgeordnete.
Grundmandatsklausel bleibt erhalten
Die Grundmandatsklausel, die es Parteien ermöglicht, trotz Verfehlung der Fünf-Prozent-Hürde bei mindestens drei gewonnenen Direktmandaten in den Bundestag einzuziehen, bleibt erhalten. Wie die Tagesschau und der SWR berichten, kippte das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Absicht der Ampel-Koalition, diese Klausel abzuschaffen. Die Richter argumentierten, dass eine Fünf-Prozent-Hürde ohne Ausnahmen verfassungswidrig sei.
Auswirkungen auf das Wahlverhalten
Die Wahlrechtsreform könnte das Wahlverhalten beeinflussen. Der SWR zitiert den Politologen Michael Wehner, der erwartet, dass weniger Wähler ihre Stimmen splitten werden. Bisher gingen viele Wähler davon aus, dass der Wahlkreissieger, unabhängig von der Zweitstimme, in den Bundestag einzieht. Da dies nun nicht mehr garantiert ist, könnten mehr Wähler Erst- und Zweitstimme an dieselbe Partei vergeben, um den Einzug ihres bevorzugten Kandidaten zu sichern.
https://www.rbb24.de/politik/wahl/bundestag/2025/bundestagswahl-glossar-begriffe-erklaerungen.html
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/wahlsystem/wahlrecht-was-aendert-sich-100.html
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/520271/faq-wahlrechtsreform-zur-verkleinerung-des-bundestages/
https://www.deutschlandfunk.de/wahlrechtsreform-wie-der-bundestag-verkleinert-werden-soll-100.html
https://www.swr.de/swraktuell/bundestagswahl/wahlrecht-reform-bundestagswahl-2025-neuwahl-faq-folgen-bw-rlp-100.html
https://www.bpb.de/themen/politisches-system/wahlen-in-deutschland/558546/bundestagswahlrecht-im-meinungsstreit/