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Gebühren-Zoff um Fanzonen und Gastronomie: Die Berliner Bezirke geben ein jämmerliches Bild ab

In Berlin brodelt ein Konflikt um die Sondernutzungsgebühren, die während der Fußball-Europameisterschaft 2024 für die Fanzonen erhoben werden sollen. Der Bezirk Mitte erhebt eine Gebühr von 1,2 Millionen Euro von der landeseigenen Kulturprojekte Berlin GmbH, die für die Organisation der Fanzonen verantwortlich ist. Diese Forderung hat einen Streit zwischen den Bezirken und dem Senat entfacht, der die Frage aufwirft, ob die Gebührenbefreiung, die für das Jahr 2024 beschlossen wurde, tatsächlich rechtlich bindend ist.

Die uneinheitliche Auffassung zwischen Senat und Bezirken führt zu Verwirrung und Frustration. Viele Bezirke, darunter auch Charlottenburg-Wilmersdorf, vertreten die Meinung, dass der Senat eine notwendige Anpassung der Gebührenordnung versäumt hat. Diese juristische Unklarheit hat zur Folge, dass die Bezirke sich rechtlich verpflichtet fühlen, die Gebühren weiterhin einzutreiben, obwohl sie in der Hoffnung auf eine Kompensation durch die Finanzverwaltung vorerst darauf verzichten.

Der Streit wurde durch das Vorgehen von Christopher Schriner, dem Verkehrsstadtrat von Mitte, angeheizt. Er hatte die Forderung an die Kulturprojekte GmbH gestellt, obwohl der Senat im Dezember 2023 eine allgemeine Befreiung von Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2024 beschlossen hatte. Schriner argumentierte, dass der Beschluss des Senats nicht ausreiche und dass die Rechtsämter der Bezirke größtenteils zu der gleichen Auffassung gelangen.

In einer Stellungnahme erklärte Schriner, dass der Bezirk sicherstellen wolle, dass die Gebühren in der Gesamtabrechnung der Fanzone auftauchen. Dies sei notwendig, um die ordnungsgemäße Buchhaltung zu gewährleisten. Währenddessen hat der Bezirk Mitte auf die Versendung entsprechender Bescheide an lokale Gastronomen verzichtet, was die Situation zusätzlich kompliziert.

Uneinigkeit über rechtliche Grundlagen

Die Bezirke sind sich uneinig, ob die Erhebung der Gebühren überhaupt rechtlich zulässig ist. In Charlottenburg-Wilmersdorf wird darauf hingewiesen, dass die Gebührenordnung korrekt angepasst werden müsse, um den Erlass von Gebühren zu rechtfertigen. Oliver Schruoffeneger, der Amtskollege von Schriner, kritisierte, dass der Senat, anstatt einen Erlass zu erlassen, die Gebührenordnung hätte anpassen müssen. Diese rechtlichen Differenzen zwischen den Bezirken und dem Senat tragen zur Zersplitterung der Behördenentscheidungen bei.

Jochen Biedermann, Verkehrsstadtrat von Neukölln, äußerte im Gespräch mit dem Tagesspiegel seinen Unmut über die mangelnde Kommunikation zwischen Senat und Bezirken. Er betonte, dass die Koalition im Mai 2023 beschlossen habe, die Sondernutzungsgebühren auszusetzen. Allerdings sei die Entscheidung erst sehr spät im Jahr getroffen worden, was zu zusätzlichem Frust führte. Biedermann bezeichnete die gegenwärtige Situation als symptomatisch für die Probleme, mit denen Berlin zu kämpfen hat.

Kritik an der Kommunikationspolitik

Die Kommunikationsprobleme zwischen den verschiedenen Ebenen der Berliner Verwaltung haben zu einer Eskalation des Streits geführt. Regierungssprecherin Christine Richter wies die Forderungen des Bezirks Mitte zurück und verwies auf den Beschluss des Senats aus dem Jahr 2020, wonach während der Fußball-EM keine Sondernutzungsgebühren außerhalb des Stadiongeländes erhoben werden sollten. Richter betonte, dass die Kulturprojekte GmbH in Gesprächen mit dem Bezirk Mitte sei, um die Angelegenheit zu klären.

Zusätzlich äußerte Moritz van Dülmen, Geschäftsführer der Kulturprojekte GmbH, Bedenken hinsichtlich der Grundlage des Gebührenbescheids. Er wies darauf hin, dass die GmbH, die die Fanzonen organisiert, gemeinnützig sei und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolge. Die Einnahmen, die durch Standmieten erzielt werden, würden lediglich zur Refinanzierung des Projekts beitragen. Van Dülmen unterstrich, dass Projekte im Zusammenhang mit der Europameisterschaft von Sondernutzungsgebühren befreit sein sollten.

Folgen für die Gastronomie

Die Unklarheit über die Gebührenpflicht hat auch Auswirkungen auf die Gastronomie in den Berliner Bezirken. Acht Bezirke haben bereits eine Rückzahlung von Gehweg-Gebühren gefordert, was auf ein weiteres Beispiel für die Problematik in der Verwaltung hinweist. Die Unsicherheiten führen dazu, dass Gastronomen sich nicht sicher sein können, ob sie für die Nutzung öffentlicher Flächen Gebühren zahlen müssen oder nicht.

Die Situation verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren und einheitlichen Regelung, die sowohl den Interessen der Bezirke als auch den Bedürfnissen der Gastronomie gerecht wird. Es bleibt abzuwarten, ob der Senat auf die Forderungen der Bezirke eingehen und eine Lösung finden kann, die alle Beteiligten berücksichtigt.

Insgesamt spiegelt der Streit um die Sondernutzungsgebühren die komplexen Herausforderungen wider, mit denen die Berliner Verwaltung konfrontiert ist. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um zukünftige Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Organisation von Veranstaltungen wie der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft zu gewährleisten.

Die Diskussion über die Gebühren und die damit verbundenen rechtlichen Fragen zeigt, dass es in Berlin trotz der Bemühungen um eine Reform der Verwaltung noch immer strukturelle Probleme gibt, die gelöst werden müssen.

Quellen: Der Tagesspiegel, Berliner Morgenpost

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 in Kategorie: 
Politik

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