Gericht erlaubt Polizistin mit Handrücken-Tattoos die Ausbildung
Eine Bewerberin für die Kriminalpolizei in Berlin, die auf beiden Handrücken sichtbare Tätowierungen trägt, darf ihre Ausbildung antreten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, wie die FUNKE Mediengruppe in der Morgenpost berichtet. Die Polizei hatte die Bewerbung der Frau, die unter anderem Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder auf den Handrücken tätowiert hat, zunächst abgelehnt.
Das Gericht argumentierte, sichtbare Tätowierungen seien nur dann ein Hinderungsgrund, wenn sie über das übliche Maß hinausgingen und die amtliche Funktion der Polizistin in den Hintergrund drängten. Dies sei hier nicht der Fall, da persönliche Tätowierungen heutzutage weit verbreitet seien. Außerdem böten die Motive und deren unkritischer Inhalt keinen Anlass, über persönliche Überzeugungen der Frau zu spekulieren. Wie die Morgenpost weiter ausführt, kann gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die Berliner Polizei hatte ihre Vorschriften zu Tätowierungen in den vergangenen Jahren gelockert. Während sichtbare Tattoos ursprünglich ganz verboten waren, sind sie nun unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wie die Morgenpost berichtet, müssen sie mit dem neutralen Auftreten der Polizei in der Öffentlichkeit vereinbar sein. Extremistische, entwürdigende, sexistische oder gewaltverherrlichende Bilder bleiben weiterhin verboten.
Die Diskussion um Tattoos im Polizeidienst ist nicht neu. So entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig 2017, dass ein Polizist mit Nazi-Tattoos aus dem Beamtendienst entlassen werden darf, wie die Berliner Zeitung berichtete. In diesem Fall sah das Gericht die Verfassungstreue des Beamten verletzt. Auch in Bayern sind sichtbare Tattoos für Polizisten verboten, wie die Deutsche Welle 2018 berichtete. Ein Polizist, der sich ein "Aloha"-Tattoo stechen lassen wollte, klagte erfolglos gegen diese Regelung.
Anders entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2017 im Fall eines Bewerbers mit einem großflächigen Löwenkopf-Tattoo am Unterarm. Wie die FAZ berichtete, erlaubte das Gericht dem Mann die Teilnahme am Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeidienst und argumentierte mit dem gesellschaftlichen Wandel und der zunehmenden Akzeptanz von Tätowierungen.
Quellen:
- https://www.morgenpost.de/berlin/article408462616/polizei-lehnt-bewerberin-wegen-tattoos-ab-so-entschied-das-gericht.html
- https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bundesverwaltungsgerichts-leipzig-urteilt-berliner-polizist-mit-nazi-tattoos-wird-aus-beamtendienst-entlassen-li.71264?pid=true
- https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gesellschaftlicher-wandel-gericht-erlaubt-grosse-tattoos-bei-polizisten-15168213.html
- https://www.dw.com/en/german-court-rules-policeman-cant-get-aloha-tattoo/a-46285784