Die Reform der Grundsteuer führt in Berlin zu erheblichen Veränderungen, insbesondere im Osten der Stadt und bei Besitzern von Wochenendgrundstücken, wie die B.Z. berichtet. Teilweise kommt es zu drastischen Erhöhungen. Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alten Berechnungsmethoden für verfassungswidrig erklärte. Der Bund verabschiedete daraufhin ein neues Grundsteuergesetz mit einem standardisierten Berechnungsmodell, dem sogenannten „Bundesmodell“. Dieses berücksichtigt Faktoren wie Bodenrichtwert, Gebäudefläche, Alter des Gebäudes und Nutzungsart. Die Bundesländer konnten jedoch eigene Modelle entwickeln. Bayern hat beispielsweise ein „reines Flächenmodell“ und Hamburg ein „Wohnlagenmodell“ eingeführt.

Wie FOCUS online berichtet, prognostizieren einige Bürgermeister bereits deutliche Steuererhöhungen für Hausbesitzer, da das Bundesmodell eine Entlastung von Gewerbeimmobilien und eine Anpassung bei Wohngrundstücken vorsieht.

FOCUS online gibt Tipps für Berliner, deren Grundsteuer stark ansteigt. Empfohlen wird, einen Antrag auf Neubewertung des Grundstücks zu stellen, besonders wenn die Bewertung des Finanzamts zu hoch erscheint. Auch bei einer erheblichen Mehrbelastung durch die Reform sollte man aktiv werden und fristgerecht Einspruch einlegen, selbst wenn die Hebesätze der Gemeinde noch nicht festgelegt sind. Der Einspruch kann formlos erfolgen, sollte aber wichtige Informationen wie Name, Anschrift, Aktenzeichen, Steuernummer und Datum des Wertbescheids enthalten. Häufige Fehler im Wertbescheid sind unvollständige oder falsche Angaben sowie die Verwendung veralteter Daten.

VERMIETER 1x1.de informiert über erste Gerichtsentscheidungen zur neuen Grundsteuer. Das Sächsische Finanzgericht Leipzig bestätigte die Rechtmäßigkeit der neuen Berechnungsmethode. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz setzte hingegen in zwei Fällen die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide aus, da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ermittlung der Bodenrichtwerte bestehen. Das Gericht kritisierte unter anderem die Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse und die unzureichende Datengrundlage.

Der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) unterstützt Eigentümer, die die Bewertung ihrer Grundstücke anfechten wollen, wie auf der Website des BdSt nachzulesen ist. Berlin hat als erstes Bundesland eigene Messzahlen für die neue Grundsteuer festgelegt und den Hebesatz deutlich reduziert. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) betont, dass die Steuerbelastung im Durchschnitt gleich bleiben soll.

InvestmentWeek bezeichnet die neue Grundsteuer als „Schlag ins Gesicht für jeden Hausbesitzer“ und kritisiert den hohen bürokratischen Aufwand. Das Portal hebt die Schwierigkeiten hervor, mit denen Eigentümer konfrontiert sind, um eine Korrektur der Bewertung zu erwirken.

Quellen:
- B.Z.: Grundsteuer explodiert in Berlin: Wie kann ich mich wehren?
- FOCUS online: Von 179 auf 1920 Euro bei Grundsteuer - so wehren Sie sich gegen Irrsinns-Bescheide
- FOCUS online: Kosten-Schock bei der Grundsteuer, Eigentümer entsetzt - was Sie wissen müssen
- VERMIETER 1x1.de: Grundsteuer: Wie lauten die ersten Urteile zur neuen Grundsteuer?
- Bund der Steuerzahler: Grundsteuer in Berlin
- InvestmentWeek: Grundsteuer: Der Staat greift in Ihre Tasche!

Veröffentlich am 
November 22, 2024
 in Kategorie: 
Wirtschaft

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