Das linksalternative Wohnprojekt „Köpi 137“ kann vorerst bleiben. Das Landgericht Berlin wies die Räumungsklage der Eigentümerfirma ab, wie die dpa meldet. Richter Jürgen Reichel erklärte die fristlose Kündigung vom Juni 2023 für unwirksam. Den Bewohnern sei keine Möglichkeit gegeben worden, angebliche Mängel, wie die behauptete Einsturzgefahr, zu beheben. Auch sah das Gericht keine ausreichenden Belege für eine tatsächliche Gefahr. „Es fehlt jede sachkundige Aussage dazu“, zitierte die dpa den Richter.
Die Eigentümerfirma hatte die Räumung mit akuter Einsturzgefahr begründet und dem Verein die Verletzung der Erhaltungspflicht vorgeworfen. Die Bewohner wiesen diese Anschuldigungen zurück und weigerten sich auszuziehen. Die Berliner Morgenpost beschreibt den äußeren Zustand des Hauses als heruntergekommen.
Das Gebäude wurde kurz nach dem Fall der Berliner Mauer besetzt und die Bewohner erhielten später Mietverträge. Der aktuelle Vertrag mit einem linksalternativen Verein läuft bis 2037. Im Herbst 2021 wurde laut dpa ein angrenzendes Grundstück mit bewohnten alten Wohnwagen und Bauwagen, die teilweise zur „Köpi 137“ gehörten, polizeilich geräumt.
Der Streit um die „Köpi 137“ zieht sich seit Jahren hin und beschäftigt immer wieder die Gerichte. Das Urteil des Landgerichts ist ein wichtiger Erfolg für die Bewohner. Es ist noch offen, ob die Eigentümerfirma in Berufung gehen wird und wie es in dem Konflikt weitergeht.
Quellen:
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- dpa
- Berliner Morgenpost (YOUR_URL_HERE)