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Rundfunkbeitrag: Befreiung für Studenten mit Bafög

Der Rundfunkbeitrag, der seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung in Deutschland erhoben wird, beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat. Dieser Beitrag ist unabhängig von der Anzahl der in einer Wohnung lebenden Personen oder der Anzahl der genutzten Empfangsgeräte. Für viele Studierende, insbesondere diejenigen, die BAföG beziehen, stellt sich die Frage, ob sie von dieser Verpflichtung befreit werden können und unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

Wer gehört zu den Befreiungstatbeständen?

Ein wichtiger Aspekt für Studierende ist, dass sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen können. Insbesondere Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, sind berechtigt, einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Diese Regelung gilt auch für eingetragene Lebenspartner, jedoch nicht für andere Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft.

Die Bedeutung des BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll sichergestellt werden, dass Studierende finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Ausbildung zu finanzieren. Studierende, die BAföG beziehen, haben oft ein begrenztes Einkommen, was die Befreiung von den Rundfunkgebühren als wesentliche Unterstützung erscheinen lässt. Daher wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, einen Antrag auf Befreiung einzureichen.

Prozess der Antragstellung

Um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen, müssen Studierende den entsprechenden Antrag ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice senden. Der Antrag kann online erstellt, ausgedruckt und dann unterschrieben eingereicht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Befreiung nicht automatisch gewährt wird, sondern aktiv beantragt werden muss. Daher ist es ratsam, den Antrag so bald wie möglich nach dem Bezug von BAföG zu stellen, um eine mögliche Rückzahlung zu vermeiden.

Härtefallregelungen

Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, jedoch dennoch in einer finanziellen Notlage sind, können unter Umständen eine Härtefallregelung beantragen. In solchen Fällen liegt es im Ermessen des Beitragsservices, ob eine Befreiung gewährt wird. Beispiele für Härtefälle können Studierende sein, die aufgrund besonderer Umstände vorübergehend in einer finanziellen Krise stecken.

Besonderheiten bei verschiedenen Wohnformen

Die Regelungen bezüglich des Rundfunkbeitrags unterscheiden sich auch je nach Wohnform. In Wohngemeinschaften muss nur eine volljährige Person den Beitrag zahlen. Dabei muss die WG selbst entscheiden, wer für die Anmeldung und die Zahlung verantwortlich ist. Diese Person kann sich dann von den anderen Mitbewohnern die Kosten teilen lassen, sofern diese nicht ebenfalls von der Zahlung befreit sind.

Internationale Studierende und Rundfunkbeitrag

Für internationale Studierende, die vorübergehend in Deutschland leben, gelten ebenfalls spezifische Regeln. Diese Studierenden müssen in der Regel über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ist nur in besonderen Härtefällen möglich, wie etwa dem Bezug von vergleichbaren Förderleistungen aus dem Heimatland.

Fazit

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Studierende, die BAföG beziehen, bietet eine wertvolle finanzielle Entlastung. Es ist jedoch wichtig, dass die betroffenen Studierenden die Antragsmodalitäten genau beachten und gegebenenfalls rechtzeitig einen Antrag stellen. Die Möglichkeit der Rückwirkung der Befreiung auf bis zu drei Jahre kann für viele Studierende von Bedeutung sein und sollte nicht außer Acht gelassen werden.

Quellen

  • Der Standard
  • dpa
  • meinBafög
  • Rundfunkbeitrag.de
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 in Kategorie: 
Wirtschaft

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