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Eltern von 30.000 Kindern können aufatmen: Landesarbeitsgericht verbietet Kitastreik in Berlin

Eltern von 30.000 Kindern können aufatmen: Landesarbeitsgericht verbietet Kitastreik in Berlin

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Freitag entschieden, dass der von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geplante unbefristete Streik an den kommunalen Kindertagesstätten in Berlin untersagt wird. Die Entscheidung bringt Erleichterung für die Eltern von rund 30.000 Kindern, die in den 280 öffentlichen Kitas in der Hauptstadt betreut werden. Der Streik, der ursprünglich am Montag, dem 14. Oktober, beginnen sollte, wurde damit abgewendet, was auch den Druck auf den Berliner Senat reduziert, auf die Forderungen der Gewerkschaften einzugehen.

Hintergrund des Streiks

Die Gewerkschaften Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatten die Absicht geäußert, mit dem Streik auf die schwierige Situation in den Kitas aufmerksam zu machen. Beide Organisationen forderten unter anderem bessere Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher, einschließlich einer Entlastung durch kleinere Gruppen und mehr Ressourcen für die Betreuung der Kinder. Verdi hatte gehofft, durch den Streik eine Einigung über einen neuen Tarifvertrag zu erzielen, der den Beschäftigten zugutekommen sollte.

Die gerichtliche Entscheidung

Das Landesarbeitsgericht folgte der Argumentation des Arbeitsgerichts, das den Streik bereits in einer früheren Entscheidung untersagt hatte. Die Richter beriefen sich auf die Friedenspflicht, die in bestehenden Tarifverträgen verankert ist. Diese besagt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Streiks durchgeführt werden dürfen, es sei denn, es gibt eine Einigung über neue Bedingungen. Verdi hatte jedoch argumentiert, dass es sich bei den Forderungen um eine bessere Erzieher-Kind-Relation handele und nicht um eine reine Lohnerhöhung, was die Gewerkschaft von der Friedenspflicht befreit hätte.

Reaktionen auf das Urteil

Das Urteil wurde von verschiedenen Seiten unterschiedlich aufgenommen. Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) äußerte sich positiv zu der Entscheidung des Gerichts, da sie der Meinung ist, dass diese im Sinne der Kinder und Familien in Berlin getroffen wurde. Die Senatsverwaltung für Bildung betonte, dass die Türen für konstruktive Gespräche über realistische Wege zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Kita-Beschäftigten offen stehen.

Auf der anderen Seite zeigte sich Verdi enttäuscht über die gerichtliche Entscheidung. Der Gewerkschaftssprecher Kalle Kunkel erklärte, dass die Krise in den Kitas mit diesem Urteil nicht gelöst sei. Verdi plant nun, die Mitglieder über die weitere Vorgehensweise zu informieren und mögliche nächste Schritte zu diskutieren.

Der langanhaltende Konflikt

Der Streit um die Arbeitsbedingungen in den Kitas ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es mehrere Warnstreiks und Diskussionen über die notwendige Entlastung des Personals. Die Gewerkschaften hatten den Senat immer wieder aufgefordert, über einen Tarifvertrag zu verhandeln, doch dieser verweist auf die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und sieht sich daher nicht in der Lage, eigenständig Tarifverhandlungen zu führen.

Die Situation wird zusätzlich durch den Fachkräftemangel in der Branche kompliziert. Bürgermeisterin Günther-Wünsch betonte, dass eine sofortige Erhöhung der Zahl der Erzieher nicht möglich sei und dass alle Optionen zur Verbesserung der Situation in den Kitas abgewogen werden müssen. Ihre Vorschläge beinhalten, dass Aufgaben von anderen Fachkräften übernommen werden könnten, um den Erziehern zu helfen.

Schlussfolgerungen

Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts sind die Zukunftsperspektiven für die Kinderbetreuung in Berlin vorerst gesichert, da die Eltern von 30.000 Kindern keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten suchen müssen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Gespräche zwischen den Gewerkschaften und dem Senat weitergeführt werden, und ob letztendlich eine Einigung über die geforderten Verbesserungen in den Kitas erzielt wird.

Forderungen der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften haben die folgenden Punkte in ihren Forderungen hervorgehoben:

- Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation - Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten in der Arbeitszeit - Einführung von Notfallrahmenplänen für die Betreuung - Berücksichtigung von Ausfallzeiten wie Krankheit und Urlaub in der Personaleinsatzplanung

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, wie die Situation in den kommenden Wochen beurteilt wird. Das Urteil hat für die Eltern gegenwärtig eine Erleichterung gebracht, doch der Konflikt um die Arbeitsbedingungen der Erzieher wird weiterhin bestehen. Die Bereitschaft beider Seiten, in einen Dialog zu treten, könnte der Schlüssel zur Lösung der bestehenden Probleme sein und den Kitas helfen, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

Quellen: dpa, Der Standard, rbb24

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Politik

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