Ein 52-jähriger Mann ist in der Nacht zum Montag in Berlin-Staaken verstorben, nachdem er versucht hatte, seine bewusstlose Frau wiederzubeleben. Die Polizei geht laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) von einem medizinischen Notfall aus. Während der Reanimation brach der Mann selbst zusammen und verstarb trotz Rettungsmaßnahmen noch am Unglücksort. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich laut rbb24 mehrere Kinder in der Wohnung.

Die 45-jährige Frau wurde wiederbelebt und in ein Krankenhaus transportiert. Ihr Gesundheitszustand ist weiterhin unklar. Während die Polizei keine Auskunft geben konnte, meldete die B.Z. einen stabilisierten, aber weiterhin kritischen Zustand. t-online zitiert eine Polizeisprecherin mit den Worten: "Wir gehen nach jetzigem Ermittlungsstand von einer tragischen medizinischen Notfallsituation aus."

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ersthelfer in solch emotional belastenden Situationen selbst medizinische Notfälle erleiden. Die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) und die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichteten beispielsweise über einen Fall aus dem Jahr 2018 in Berlin-Marzahn, bei dem ein Mann die Reanimation seiner Partnerin störte und Rettungskräfte bedrohte. Die Frau verstarb.

Die psychische und physische Belastung bei der Reanimation eines Angehörigen ist enorm. Das Kammergericht (KG) Berlin betonte in einem Urteil vom 01.04.2021, dass die detaillierte Schilderung solcher Rettungsversuche in der Berichterstattung nicht immer notwendig ist, vor allem bei unklarer Faktenlage.

Der tragische Vorfall in Staaken verdeutlicht, wie wichtig Erste-Hilfe-Kenntnisse sind und wie entscheidend es ist, in Notfallsituationen Ruhe zu bewahren und den Anweisungen der Rettungskräfte zu folgen.

Quellen:

    - rbb24 - dpa - B.Z. - t-online - Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) - Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) - Kammergericht (KG) Berlin, Urteil vom 01.04.2021 (10 U 1058/20)
Veröffentlich am 
24/12/2024
 in Kategorie: 
Politik

Mehr aus dieser

 Kategorie

Alle anschauen