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Unbefristeter Kita-Streik in Berlin bleibt verboten

Der von den Gewerkschaften geplante unbefristete Streik in Berliner Kitas wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als unzulässig erklärt. Diese Entscheidung bestätigt das Urteil der Vorinstanz und unterbindet somit die angestrebte Streikaktion, die in den rund 280 kommunalen Kitas stattfinden sollte.

Die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein begründete die Entscheidung mit dem hohen Risiko für das Land Berlin, im Falle eines Alleingangs aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgeschlossen zu werden. Dies würde Berlin die Möglichkeit nehmen, an künftigen Tarifverhandlungen teilzunehmen, die für alle Bundesländer, mit Ausnahme von Hessen, gelten. In der ersten Instanz hatte die Senatsfinanzverwaltung erfolgreich einen Eilantrag auf Unterlassung des Streiks eingereicht.

Die Gewerkschaften Verdi und GEW hatten ursprünglich einen unbefristeten Streik angekündigt, um Druck auf die Landesregierung auszuüben. Die Forderungen der Gewerkschaften zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher zu verbessern. Besonders gefordert werden verbindliche Regelungen zur Entlastung der Mitarbeiter, die festlegen, wie viele Kinder pro Erzieherin oder Erzieher betreut werden dürfen.

Als Modell für solche Entlastungsregelungen wird oft das sogenannte "Kieler Modell" angeführt, das ähnliche Vereinbarungen in anderen Bundesländern vorsieht. Bei diesem Modell verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Mindestbesetzung in den jeweiligen Schichten sicherzustellen; wenn diese unterschritten wird, haben die Mitarbeiter Anspruch auf bezahlte Freizeit. Diese Regelung könnte auch für die Berliner Kitas als Vorbild dienen.

Die Entscheidung des Gerichts stieß auf unterschiedliche Reaktionen. Während viele Eltern, die ihre Kinder in den betroffenen Einrichtungen betreuen lassen, erleichtert aufatmeten, zeigen sich die Gewerkschaften enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. Verdi hatte gehofft, mit dem Streik die Berliner Regierung zu besseren Verhandlungen zu bewegen.

Die Richterin wies auch darauf hin, dass die Friedenspflicht, die in Tarifverträgen verankert ist, durch einen unbefristeten Streik verletzt worden wäre. Diese Pflicht besagt, dass während der laufenden Tarifverhandlungen keine Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Das Gericht gab der Auffassung der Landesregierung recht, dass ein Streik in dieser Form nicht zulässig sei.

Der Streik hätte in jedem Fall nur einen Teil der rund 2900 Kitas in Berlin betroffen. Insbesondere die kommunalen Eigenbetriebe wären betroffen gewesen, in denen etwa 32.000 Kinder betreut werden. Rund 7000 Erzieherinnen und Erzieher sind dort angestellt, während die restlichen Einrichtungen von freien Trägern betrieben werden, die nicht von dem Streik betroffen sein sollten.

Die Gewerkschaften argumentieren, dass die aktuellen Arbeitsbedingungen für das Kita-Personal nicht tragbar sind und dass die Stadt Berlin dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergreifen sollte. Trotz der gerichtlichen Entscheidung bleibt die Diskussion um die Arbeitsbedingungen in den Kitas ein zentrales Thema, das sowohl die Politik als auch die Gesellschaft beschäftigt.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist vorerst endgültig, doch könnte es in der Zukunft weitere rechtliche Schritte geben. Ein weiterer Anlauf der Gewerkschaften, um die Angelegenheit vor das Bundesarbeitsgericht zu bringen, ist allerdings unwahrscheinlich, da der Eilantrag, über den entschieden wurde, in einer solchen Form nicht erneut aufgerollt werden kann.

Diese Situation zeigt, wie komplex die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Politik im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen sind. Die Interessen der Beschäftigten, die Bedürfnisse der Eltern und die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen in Einklang gebracht werden, was in der Praxis häufig eine Herausforderung darstellt.

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 in Kategorie: 
Politik

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