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Berlin: Landesarbeitsgericht verbietet unbefristeten Kita-Streik

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11. Oktober 2024 entschieden, dass ein unbefristeter Streik des Personals in den kommunalen Kindertagesstätten (Kitas) in Berlin nicht zulässig ist. Dieses Urteil bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz und bedeutet, dass die Gewerkschaft Verdi nicht zum Streik aufrufen darf. Ursprünglich war geplant, dass ab dem 30. September ein unbefristeter Streik in etwa 280 kommunalen Kitas stattfinden sollte, die etwa ein Zehntel aller Kitas in Berlin ausmachen.

Die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein wies darauf hin, dass das Risiko für das Land Berlin zu hoch sei, dass es bei neuen Tarifverhandlungen aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgeschlossen werden könnte. Dies wurde als zentrales Argument angeführt, das in der Beurteilung des Streiks berücksichtigt werden musste.

Der Hintergrund dieses Streits liegt in einem langanhaltenden Tarifkonflikt zwischen den Erzieherinnen und Erziehern in den Berliner Kitas und dem Senat. Die Gewerkschaften Verdi und GEW fordern unter anderem eine Entlastung der Beschäftigten, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis von Erzieherinnen zu betreuten Kindern. Es wird gefordert, verbindliche Regelungen zu schaffen, die die maximale Zahl an Kindern pro Erzieherin festlegen.

Ein Beispiel für eine solche Regelung ist das sogenannte "Kieler Modell", das in anderen Bundesländern bereits erfolgreich umgesetzt wurde. In diesem Modell wird zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft ein Vertrag geschlossen, der beispielsweise eine Mindestbesetzung in den jeweiligen Schichten garantiert. Sollten diese Mindestvorgaben nicht eingehalten werden, haben alle anwesenden Mitarbeitenden Anspruch auf bezahlte Freistellungstage.

Der Berliner Senat hingegen sieht sich in der Situation, dass eine Erhöhung der Mitarbeiterzahlen aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels nicht kurzfristig umsetzbar ist. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat die Gewerkschaft aufgerufen, in einen Dialog über die Situation in den Kitas einzutreten. Sie hebt hervor, dass eine sofortige Lösung des Problems aufgrund der gegenwärtigen Rahmenbedingungen schwierig sei.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts hat weitreichende Konsequenzen für die rund 35.000 Kinder, die in den kommunalen Kitas betreut werden. Mit dem Verbot des Streiks können die Eltern auf eine reguläre Betreuung ihrer Kinder hoffen, ohne sich um alternative Lösungen kümmern zu müssen. Das Urteil könnte auch die öffentliche Wahrnehmung der Gewerkschaft Verdi beeinflussen, die in den letzten Monaten an Unterstützung bei den Eltern verloren hat, insbesondere aufgrund der wiederholten Ankündigungen von Streikaktionen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die durch die Gewerkschaft Verdi geforderten unbefristeten Streiks in den Kitas untersagt hat. Dieser Konflikt wird weiterhin im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen, während die Gewerkschaften und der Senat versuchen, eine einvernehmliche Lösung für die angespannten Arbeitsbedingungen in den Kitas zu finden.

Die Situation in den Kitas wird auch weiterhin kritisch beobachtet, während die Gewerkschaften ihre Strategien überdenken müssen, um den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden, ohne die Eltern in eine schwierige Lage zu bringen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können die Berichte von verschiedenen Nachrichtenagenturen wie dpa und lokale Medien konsultiert werden. Die laufenden Gespräche und Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien könnten in naher Zukunft entscheidende Wendungen erfahren.

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Politik

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