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Usedom: Kind stürzt von Seebrücke – Wie das Gericht entschieden hat

In der Hochsaison des Jahres 2021 ereignete sich auf der Insel Usedom ein schwerwiegender Vorfall, als ein zweijähriger Junge von einer Seebrücke in Zinnowitz stürzte. Der Vorfall, der große Aufmerksamkeit erregte, führte zu einem Rechtsstreit zwischen der Mutter des Kindes und der Gemeinde Zinnowitz.

Details des Vorfalls

Die Mutter, die zu diesem Zeitpunkt 34 Jahre alt war, wollte ein Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne machen, als der jüngere Sohn, während sie sich hinabbeugte, durch das Geländer der Seebrücke rutschte und ins Wasser fiel. Die Mutter sprang hinterher, um ihren Sohn zu retten, verletzte sich jedoch schwer am linken Bein. Trotz des Sturzes blieb der Junge unverletzt.

Die Klage

Im Rahmen eines Zivilverfahrens forderte die Mutter von der Gemeinde Zinnowitz mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz, da sie der Meinung war, dass die Seebrücke nicht sicher genug sei. Sie argumentierte, dass die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, da Kleinkinder durch unbedachte Bewegungen durch das Geländer fallen könnten.

Das Urteil des Gerichts

Am 30. September 2024 schließlich verkündete das Landgericht Stralsund sein Urteil und wies die Klage der Mutter ab. Die Richterin stellte fest, dass die Seebrücke den erforderlichen Sicherheitsstandards entspreche und dass die Gemeinde nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, dass ein Kleinkind durch das Geländer falle. Laut der Richterin sei eine Seebrücke kein Spielgerät und müsse nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen erfüllen wie ein Spielplatz.

Erwägungen des Gerichts

Das Gericht führte aus, dass die Gemeinde erwarten könne, dass Eltern ihre Kleinkinder im Blick haben und diese nicht unbeaufsichtigt spielen lassen. Die Richterin wies darauf hin, dass die grundsätzliche Gefahr, von einer Seebrücke zu fallen, allgemein erkennbar sei. Zudem sei das Geländer der Seebrücke, das eine Höhe von maximal 31 Zentimetern aufweise, gemäß den Bauvorschriften ausreichend, um vor erwartbaren Gefahren zu schützen.

Reaktionen auf das Urteil

Die Entscheidung des Gerichts stieß auf gemischte Reaktionen. Während einige die Entscheidung als gerechtfertigt ansahen und die Sicherheitsvorkehrungen der Gemeinde lobten, äußerten andere Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Seebrücken, insbesondere für Kleinkinder. Die Diskussion über die Sicherheitsstandards solcher Einrichtungen ist nicht neu und zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass solche Orte sowohl für Besucher als auch für Kinder sicher gestaltet werden.

Folgen für die Mutter

Die Mutter, die sich beim Sprung in das flache Wasser das Sprunggelenk gebrochen hatte und längere Zeit arbeitsunfähig war, sieht sich nun mit den finanziellen und emotionalen Folgen des Unfalls konfrontiert. Das Gericht entschied, dass sie die Kosten des Verfahrens tragen müsse. Ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt, ist derzeit unklar.

Schlussfolgerungen

Der Fall wirft wichtige Fragen zur Verantwortung und Sicherheit öffentlicher Einrichtungen auf. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Gemeinde Zinnowitz oder andere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern veranlasst sehen, die Sicherheitsstandards von Seebrücken und ähnlichen Einrichtungen zu überdenken, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Insgesamt bleibt der Vorfall ein trauriges Beispiel dafür, wie schnell ein schöner Urlaub in eine belastende Situation umschlagen kann. Die Sicherheitsvorkehrungen und die Aufsichtspflicht der Eltern sind entscheidend, um solche Unfälle zu verhindern.

Quellen

Der Artikel basiert auf Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sowie Berichten aus regionalen Medien, die den Vorfall und die anschließenden Gerichtsverhandlungen behandelt haben.

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 in Kategorie: 
Politik

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