Der syrische Präsident Baschar al-Assad und die unter seiner Herrschaft begangenen systematischen Menschenrechtsverletzungen sind Gegenstand intensiver internationaler juristischer Untersuchungen. Berlin spielt dabei eine wichtige Rolle bei der Aufarbeitung der Kriegsverbrechen, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt aktiv die Strafverfolgung der schweren Verbrechen des Assad-Regimes.

Ein rbb|24-Interview mit dem ECCHR-Juristen Patrick Kroker verdeutlicht, welche entscheidende Bedeutung der Machtwechsel in Syrien für die Ermittlungen hat. Der Zugang zu Beweismaterial in Gefängnissen wie Sadnaya, Militäreinrichtungen und Geheimdienstarchiven ist nun gewährleistet. Kroker hebt hervor, wie wichtig diese Beweise für die juristische Aufarbeitung der Verbrechen der Diktatur sind. Das ECCHR hat bereits Strafverfahren wegen Staatsfolter in Syrien unterstützt, beispielsweise den Koblenzer Prozess zum Al-Khatib-Gefängnis. Die neu verfügbaren Beweise erleichtern die Ermittlungsarbeit erheblich, da Zeugenaussagen nun mit den Gegebenheiten vor Ort abgeglichen werden können.

Kroker betont die akribische Dokumentationspraxis des Assad-Regimes. In den Geheimdienstzentralen werden unzählige Dokumente erwartet, die Aufschluss über das Schicksal von Inhaftierten geben könnten. Die Sicherung dieser Beweismittel ist von höchster Bedeutung, um einen möglichen Verkauf von Geheimdienstinformationen zu verhindern. Kroker befürwortet die Beteiligung der UN, um eine geordnete und rechtmäßige Sicherung der Beweise zu gewährleisten.

Der Tagesspiegel analysiert die rechtlichen Möglichkeiten, die Verbrechen des Assad-Regimes zu verfolgen. Im Zentrum der Anschuldigungen stehen systematische Folter, Inhaftierungen und Tötungen von Regimegegnern sowie der Einsatz von Giftgas während des Bürgerkriegs. Ob Assad und seine Anhänger vor Gericht gestellt werden können, hängt von der politischen Entwicklung in Syrien ab. Die neuen Machthaber haben die Absicht bekundet, die Taten aufzuklären, die konkrete Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann derzeit nicht eingreifen, da Syrien das Römische Statut nicht ratifiziert hat. Eine Alternative wäre die Einrichtung eines Sondertribunals, wie es beispielsweise für den Völkermord in Ruanda geschah. Auch Deutschland kann aufgrund des Weltrechtsprinzips Menschenrechtsverletzungen verfolgen, die in anderen Ländern begangen wurden. Die Ermittlungen dazu führt der Generalbundesanwalt.

Auf der Webseite des Generalbundesanwalts wird über die Festnahme mutmaßlicher Mitglieder einer syrischen Miliz und eines Mitarbeiters des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen informiert. Die Festnahmen erfolgten im Juli 2024 in Berlin, Frankenthal und Boizenburg. Den Beschuldigten werden Tötungen und versuchte Tötungen von Zivilisten, Folter und Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Quellen:

- Berliner Morgenpost: Wie in Berlin Kriegsverbrechen in Syrien aufgearbeitet werden

- rbb|24: Interview | Verbrechen des Assad-Clans in Syrien

- Tagesspiegel: FAQ Umsturz in Syrien: Wie kann Assad für seine Taten bestraft werden?

- Der Generalbundesanwalt: Festnahme von vier mutmaßlichen Mitgliedern einer syrischen Miliz sowie eines mutmaßlichen Mitarbeiters des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

- ECCHR: Syrien

Veröffentlich am 
19/12/2024
 in Kategorie: 
Politik

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