Verbesserungen in der Pflegeversicherung ab 2025

Zum 1. Januar 2025 treten umfassende Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Diese Anpassungen wurden bereits 2023 im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen und sollen die gestiegenen Kosten im Pflegebereich abmildern, wie pflege.de berichtet.

Welche Leistungen werden angepasst?

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden um 4,5 Prozent erhöht. Betroffen sind sowohl das Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 als auch die Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste. Auch der Entlastungsbetrag, der für alltägliche Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann und laut Verbraucherzentrale Niedersachsen für alle Pflegegrade gleich hoch ist, wird angehoben.

Darüber hinaus werden die Sätze für Verbrauchsmaterialien in der Pflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege erhöht. Auch für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und ergänzende Leistungen für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) stehen höhere Beträge zur Verfügung. Die Leistungen für die vollstationäre Pflege, der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen werden ebenfalls angehoben.

Konkrete Zahlenbeispiele

Beispielsweise steigt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 von 332 Euro auf 347 Euro und für Pflegegrad 5 von 947 Euro auf 990 Euro. Die Pflegesachleistungen erhöhen sich für Pflegegrad 2 von 761 Euro auf 796 Euro und für Pflegegrad 5 von 2.200 Euro auf 2.299 Euro. Der Entlastungsbetrag steigt von 125 Euro auf 131 Euro. Die jährliche Verhinderungspflege erhöht sich von 1.612 Euro auf 1.685 Euro. Diese Zahlen stammen von pflege.de.

Zusätzliche Änderungen ab Mitte 2025

Ab dem 1. Juli 2025 treten weitere Änderungen in Kraft, insbesondere bei der Verhinderungspflege. Der Anspruch wird von sechs auf acht Wochen verlängert, und die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Jahresbudget von maximal 3.539 Euro zusammengefasst. Pflegeeinrichtungen müssen den Pflegebedürftigen eine Kostenübersicht zur Verfügung stellen, so die AOK.

Finanzierung der Leistungsverbesserungen

Zur Finanzierung der höheren Leistungen steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Für Mitglieder ohne Kinder beträgt der Beitragssatz dann 4,2 Prozent, für Mitglieder mit einem Kind 3,6 Prozent. Für Familien mit zwei oder mehr Kindern gibt es weitere Ermäßigungen. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über diese Beitragserhöhung.

Ausblick

Die Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2025 stellen einen wichtigen Schritt zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dar. Die Anpassungen sollen helfen, die gestiegenen Kosten im Pflegebereich abzufedern und die Pflege zu Hause weiterhin zu ermöglichen. Die langfristige Entwicklung der Pflegekosten und die Finanzierung der Pflegeversicherung bleiben jedoch weiterhin zentrale gesellschaftliche und politische Herausforderungen.

Quellen:

- pflege.de: Pflege 2025: Das ändert sich in diesem Jahr

- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Pflegeversicherung

- AOK: Das ändert sich ab Januar 2025 in der Pflege

Veröffentlich am 
23/12/2024
 in Kategorie: 
Politik

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