Baumfällbestimmungen und -empfehlungen

Mit dem Herbst beginnt die Baumfällsaison. Es gelten jedoch strenge Regeln, um die Tierwelt und die Umwelt zu schützen. Wie der Arbeitsschutz-Express in seinem Blogbeitrag "Forstschutz: Baum fällt! – Oder nicht?" erläutert, ist das Fällen von Bäumen außerhalb von Wäldern oder gärtnerisch genutzten Grundstücken zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich untersagt. Dieser Schutz gilt für nistende Vögel und andere Wildtiere und erstreckt sich auch auf Hecken, Sträucher und ähnliche Gehölze.

Zu den gärtnerisch genutzten Flächen zählen beispielsweise Hausgärten, Kleingärten und Streuobstwiesen. Parks, Grünanlagen und Straßengräben fallen nicht darunter. Darüber hinaus gibt es ganzjährig geschützte Brutstätten sowie Landschaftsschutzgebiete und Bäume in dicht besiedelten Bereichen, die besonderen Schutz genießen.

Der Winter ist auch aus praktischen Gründen für Baumfällarbeiten geeignet: Das Holz trocknet schneller und der Laubverlust erleichtert den Zugang. Der Arbeitsschutz-Express weist darauf hin, dass die Baumfällsaison je nach Bundesland variiert, in der Regel von Ende September bis Anfang März. Zusätzlich zu den landesweiten Vorschriften können Kommunen eigene Baumschutzsatzungen erlassen, die beispielsweise bestimmte Baumarten oder Stammumfänge schützen. In Nürnberg sind beispielsweise Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in 1 Meter Höhe durch die "Verordnung zum Schutz des Baumbestandes" geschützt. Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie, sind davon ausgenommen.

Bei Grenzbäumen ist die Zustimmung der Nachbarn erforderlich. In Eigentümergemeinschaften entscheidet die Eigentümerversammlung über Baumfällungen. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen.

Ausnahmen vom Fällverbot gibt es für Maßnahmen im öffentlichen Interesse, wie Verkehrssicherung oder Gewässerunterhaltung, sowie für die ordnungsgemäße Pflege und Nutzung im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar.

Der Arbeitsschutz-Express empfiehlt, Bäume im Garten idealerweise zwischen November und Februar zu fällen und den Fällbereich abzusichern. Im Zweifelsfall sollte ein professioneller Baumpfleger hinzugezogen werden, der das Fallverhalten des Baumes besser beurteilen kann. Verstöße gegen die Baumfällvorschriften können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Das Thema Baumfällen spielte auch im Tatort "Baum fällt" (Folge 1110, Erstausstrahlung 24. November 2019) eine Rolle. Wie auf Tatort-Fans.de nachzulesen ist, werden die Wiener Ermittler Eisner und Fellner zu einem Mordfall in einem abgelegenen Waldgebiet in Oberkärnten gerufen, wo der Sägewerkbesitzer Hubert Tribusser tot aufgefunden wird. Die Ermittlungen führen die Kommissare in die Holzindustrie und thematisieren Konflikte zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen. Gedreht wurde unter anderem in Heiligenblut und Sachsenburg, berichtet Tatort-Fans.de.

Die Firma Baumfaellt.com, spezialisiert auf Baumpflege und Problembaumfällung, warnt auf ihrer Website vor den Gefahren unsachgemäßer Baumpflege und empfiehlt, die Pflege von Bäumen Fachleuten zu überlassen. Als Mitglied im Fachverband geprüfter Baumpfleger e.V. und der Berufsgenossenschaft für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bietet das Unternehmen unter anderem Baumpflege, Problembaumfällung und Obstbaumschnitt an. Die Firma betont die Wichtigkeit von Fachwissen und der richtigen Ausrüstung für sichere und effektive Baumarbeiten.

Quellen:

Veröffentlich am 
19/11/2024
 in Kategorie: 
Politik

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