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Berliner Gericht: Falscher Psychotherapeut muss Honorar zurückzahlen

Berliner Gericht: Falscher Psychotherapeut muss Honorar zurückzahlen

Ein Berliner Mann, der sich mit gefälschten Dokumenten eine Zulassung als Kinder- und Jugendpsychotherapeut erschlichen hat, muss nun unrechtmäßig erhaltene Honorare zurückzahlen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin in einem aktuellen Urteil, das am 11. September 2024 bekannt gegeben wurde.

Der Angeklagte hatte sich seine Zulassung in Baden-Württemberg mit gefälschten Zeugnissen erarbeitet, darunter ein Diplom über ein erfolgreich abgeschlossenes Psychologiestudium sowie weitere Nachweise über Fachprüfungen. Im Zuge dessen erhielt er über die Kassenärztliche Vereinigung Honorare in Höhe von mehr als 110.000 Euro.

Nachdem die Täuschung aufflog, wurde der Mann im Jahr 2018 vom Amtsgericht Mannheim wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und Betrugs verurteilt. In der Folge forderte die Kassenärztliche Vereinigung die bereits gezahlten Honorare zurück.

Ein Teil der Rückforderung, in Höhe von 417 Euro, wurde an die AOK Niedersachsen abgetreten. Diese klagte daraufhin vor dem Sozialgericht Berlin, um sowohl die Rückzahlung des Betrags als auch die Feststellung zu erreichen, dass die Rückforderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiere.

Der Beklagte versuchte, sich gegen die Rückforderung zu verteidigen, indem er auf sein angebliches umfangreiches Fachwissen verwies, das er durch verschiedene Fortbildungen erworben habe. Zudem betonte er die enge Zusammenarbeit mit einem Ärzteteam und verwies auf die Zufriedenheit seiner Patienten. Er stellte in den Raum, dass es nie Beschwerden über seine Behandlung gegeben habe. Auch erwähnte er ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen.

Das Sozialgericht Berlin wies diese Argumente jedoch zurück. In dem Gerichtsbescheid vom 19. Februar 2024 stellte die 143. Kammer klar, dass die Erbringung ärztlicher Leistungen nur approbierten Ärzten und Zahnärzten vorbehalten sei. Der Beklagte hatte ohne die erforderliche Approbation gehandelt, wodurch kein Vergütungsanspruch bestanden habe. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte demnach die Honorare ohne rechtlichen Grund gezahlt und somit einen Anspruch auf Rückerstattung.

Das Gericht machte deutlich, dass weder die Erteilung eines Versorgungsauftrags noch die Zufriedenheit der Patienten für die rechtliche Bewertung von Bedeutung seien. Entscheidend sei allein die fehlende Approbation als Arzt. Der Angeklagte war sich bewusst, dass er ohne die durch gefälschte Urkunden erlangte Approbation keine Honorarforderung bei der Kassenärztlichen Vereinigung würde anmelden können.

Das Gericht wies außerdem den Einwand des Beklagten zurück, er habe lediglich bedürftigen Menschen helfen wollen. Wäre dies tatsächlich sein einziges Motiv gewesen, hätte er seine Hilfe jederzeit ehrenamtlich bei einem Sozialverband ohne umfangreiche Täuschung anbieten können.

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin hat bereits rechtskräftige Wirkung und markiert einen weiteren Schritt im Umgang mit betrügerischen Praktiken im Gesundheitswesen.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Einhaltung von rechtlichen Standards im Gesundheitswesen ist. Der Schutz der Patienten und die Integrität des Systems sind von zentraler Bedeutung, weshalb unrechtmäßig bezogene Honorare auch rechtlich zurückgefordert werden können. Auch wenn die persönlichen Absichten eines Betroffenen in Form von „helfen wollen“ ins Feld geführt werden, bleibt die rechtliche Grundlage entscheidend für die Beurteilung von Ansprüchen.

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 in Kategorie: 
Wirtschaft

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