Illegale Ferienwohnungen im Bezirk Mitte: Ein Berliner Dilemma

Illegale Ferienwohnungen im Bezirk Mitte: Ein Berliner Dilemma

Berlin-Mitte, das pulsierende Herz der Hauptstadt, ist ein Touristenmagnet. Doch die hohe Nachfrage nach Unterkünften führt zu einem Schattenmarkt: illegale Ferienwohnungen. Wie der Berliner Kurier berichtet, ist Mitte der am stärksten betroffene Bezirk. Die Attraktivität für Touristen und die damit verbundenen Gewinnmöglichkeiten für Vermieter befeuern die illegale Vermietung von Wohnraum.

Wie der RBB berichtet, wurden seit 2016 in ganz Berlin knapp 5000 Ferienwohnungen beantragt, jedoch nur etwa 600 genehmigt. Allein in Mitte gingen seit 2016 fast die Hälfte aller Berliner Anträge ein – im vergangenen Jahr rund 1000. Davon bewilligt wurden jedoch lediglich 112. Die taz präzisiert diese Zahlen und berichtet, dass stadtweit seit 2016 sogar nur 600 Ferienwohnungen genehmigt wurden, davon 112 in Mitte. Diese Diskrepanz verdeutlicht die Schwierigkeit der Behörden, illegale Vermietungen effektiv zu verfolgen.

Wie die Zeit eine Meldung aus der DPA wiedergab, schätzt man die Zahl der illegalen Ferienwohnungen in Berlin auf rund 40.000. Vermietungsplattformen wie Airbnb bieten ein breites Angebot an Unterkünften, was die Problematik deutlich macht. Der BSW-Abgeordnete Alexander King kritisiert die „Wohnraumzweckentfremdung“ in einer Stadt mit Wohnungsmangel als „gewaltiges Problem“, wie der RBB berichtet. Ähnlich restriktiv wie in Mitte verfahren auch die Bezirksämter Treptow-Köpenick und Spandau mit Genehmigungsanträgen. Friedrichshain-Kreuzberg genehmigte seit 2016 immerhin 114 Ferienwohnungen, etwa ein Viertel der Anträge. Lichtenberg genehmigte fast 40 Prozent der Anträge, allerdings wurden dort auch nur 34 gestellt, so der RBB.

Wie Berlin-live.de berichtet, dürfen Wohnungen in Berlin nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts zweckentfremdet werden. Das besagt das Zweckentfremdungsgesetz von 2014. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Laut service.berlin.de ist eine Genehmigung für die Zweckentfremdung von Wohnraum erforderlich, wenn dieser für die wiederholte, entgeltliche und nach Tagen oder Wochen bemessene Vermietung als Ferienwohnung genutzt wird.

Die Quellen:

  • https://www.berliner-kurier.de/berlin/illegale-ferienwohnungen-in-diesem-bezirk-ist-es-am-schlimmsten-li.2290629
  • https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2025/01/berlin-ferienwohnungen-tausende-antraege-600-genehmigt.html
  • https://taz.de/Zweckentfremdung-von-Wohnraum/!6059645/
  • https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-berliner-bezirke-genehmigten-in-den-vergangenen-jahren-600-ferienwohnungen-100.html
  • https://service.berlin.de/dienstleistung/326217/
  • https://www.berlin-live.de/freizeit/erlebnisse/airbnb-berlin-bezirke-vermieter-zweckentfremdung-id209170.html
Veröffentlich am 
23/1/2025
 in Kategorie: 
Wirtschaft
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

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