Milieuschutz und möblierte Kurzzeitwohnungen in Berlin: Ein rechtlicher Drahtseilakt

Milieuschutz und möblierte Kurzzeitwohnungen in Berlin: Ein rechtlicher Drahtseilakt

Berlin kämpft mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Immer mehr Wohnungen werden möbliert und auf Zeit vermietet, was die Wohnungssuche für viele Berlinerinnen und Berliner zusätzlich erschwert. Wie der Berliner Kurier berichtet, bieten mittlerweile über die Hälfte der Mietinserate auf gängigen Portalen befristete und möblierte Wohnungen an. Dieser Trend treibt nicht nur Wohnungssuchende zur Verzweiflung, sondern schraubt die Mieten auch in ungeahnte Höhen.

Besonders prekär ist die Situation in Milieuschutzgebieten. Diese Gebiete, die gut ein Drittel der Stadtbevölkerung umfassen, sollen die soziale Struktur von Kiezen schützen. Doch teure, möblierte Kurzzeitwohnungen drohen, diesen Schutz auszuhebeln, indem sie vor allem wohlhabendere Mieter anziehen. Wie der Berliner Kurier am 25.01.2025 berichtete, greift der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg deshalb zu einer neuen Strategie. So untersagte das Bezirksamt die Nutzung von mindestens vier möblierten Kurzzeitwohnungen in einem Wohnhaus nahe der Frankfurter Allee, um sie wieder in langfristig verfügbaren Wohnraum zurückzuführen.

Diese Strategie betritt juristisches Neuland. Die Argumentation des Bezirks basiert auf den Zielen des Milieuschutzes, die durch die Kurzzeitvermietungen gefährdet werden. Ein erwartetes Gerichtsurteil blieb jedoch aus, da der Eigentümer die Klage zurückzog, wie der Berliner Kurier weiter berichtet. Bezirksstadtrat Florian Schmidt vermutet dahinter ein taktisches Manöver, um ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil zu verhindern.

Auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geht gegen die Vermietung von möblierten Wohnungen auf Zeit in Milieuschutzgebieten vor, wie rbb24 am 13.06.2024 berichtete. Ein Rechtsgutachten des Bezirks kommt zu dem Schluss, dass die Umwandlung von Dauerwohnungen in Zeitwohnungen eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt. Der Senat sieht das allerdings anders und wartet ein Musterverfahren in Friedrichshain-Kreuzberg ab.

Die Problematik des möblierten Wohnens auf Zeit wird auch vom Berliner Mieterverein kritisch gesehen. Wie im MieterMagazin online am 28.02.2023 zu lesen war, fordert der Verein klare gesetzliche Regeln und eine Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen. Der Trend zum möblierten Wohnen auf Zeit habe fatale Folgen, da bezahlbare Wohnungen dem Mietmarkt entzogen würden.

Die Webseite Crocodilian.de erläutert am 25.03.2024 die Unterschiede zwischen Ferienwohnungen und möbliertem Wohnen auf Zeit. Während Ferienwohnungen in Berlin durch das Zweckentfremdungsverbot weitgehend untersagt sind, sei die Vermietung auf Zeit an Personen, die in Berlin arbeiten, weiterhin erlaubt, sofern eine Mindestmietdauer von zwei Monaten eingehalten wird.

Die rechtliche Lage bleibt komplex. Ob die Berliner Bezirke im Kampf gegen die „möblierte Mietfalle“ erfolgreich sein werden, hängt nicht nur von der Rechtssicherheit, sondern auch von der Umsetzungsbereitschaft und den personellen Ressourcen der Bezirke ab. Klar ist jedoch: Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum in Berlin geht weiter.

Quellen:

  • https://www.berliner-kurier.de/berlin/moeblierte-mietfalle-berlins-bezirke-blasen-endlich-zum-angriff-li.2290572
  • https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/06/berlin-charlottenburg-wilmersdorf-gegen-moebliertes-wohnen-auf-zeit.html
  • https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0323/moebliertes-wohnen-auf-zeit-preise-nach-oben-offen-032321.htm
  • https://crocodilian.de/de/zeitwohnen-blog/zweckentfremdungsverbot-zeitvermieten-berlin/
Veröffentlich am 
25/1/2025
 in Kategorie: 
Wirtschaft
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

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