Zum Schutz vor Gewalt an Bahnanlagen erlässt die Bundespolizei in Berlin erneut ein befristetes Verbot für das Mitführen gefährlicher Gegenstände an bestimmten Bahnhöfen. Wie die Bundespolizeidirektion Berlin (BPOLD-B) in ihrer Pressemitteilung vom 20.12.2024 bekanntgab, gilt die Regelung vom 31. Dezember 2024, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 6:00 Uhr. Diese Maßnahme wird aufgrund zunehmender Gewaltvorfälle ergriffen, bei denen Messer und andere gefährliche Objekte eingesetzt wurden. Die Sicherheit von Reisenden, Bahnhofsnutzern und Einsatzkräften soll dadurch gewährleistet werden.

Das Verbot betrifft die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Verboten sind unter anderem verschiedene Messerarten, Reizgas und Schlagwerkzeuge. Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbotes kontrollieren und bei Verstößen Gegenstände sicherstellen und gegebenenfalls ein Zwangsgeld verhängen.

Die BPOLD-B hat bereits in der Vergangenheit wiederholt vergleichbare temporäre Verbote ausgesprochen, zum Beispiel im Oktober und November sowie im Juni und Juli dieses Jahres (siehe Meldungen vom 07.10.2024 und 18.07.2024). Auch zum Jahreswechsel 2023/2024 gab es ein solches Verbot, wie die Bilanz der Bundespolizei vom 02.01.2024 belegt. Die Erfahrungen aus diesen Zeiträumen wurden in die aktuelle Entscheidung einbezogen.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit detaillierten Informationen kann auf der Webseite der Bundespolizei eingesehen werden.

Quellen:

Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Berlin vom 20.12.2024

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Weitere Meldungen der Bundespolizeidirektion Berlin vom 07.10.2024, 18.07.2024 und 02.01.2024

Veröffentlich am 
20/12/2024
 in Kategorie: 
Politik

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