<

Daniela Klette darf keinen Besuch von Ex-RAF-Mitgliedern empfangen

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt, dass die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta keinen Besuch von ehemaligen Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF) empfangen darf. Dies betrifft insbesondere die ehemaligen Terroristen Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie die Bremer Aktivistin Ariane Müller.

Die Ermittlungsrichterin begründete diese Entscheidung mit der Sorge, Klette könnte die Besuche nutzen, um mögliche Fluchtpläne zu schmieden oder Kontakt zu noch flüchtigen Komplizen aufzunehmen. Es wurde festgestellt, dass Klette, nur kurz nach ihrer Festnahme, ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg mit einer SMS vor den Ermittlungen gewarnt hatte. Diese und andere Informationen führten zu dem Schluss, dass ein Besuch durch ehemalige RAF-Mitglieder potenziell gefährlich sein könnte.

Die Ermittlungen gegen Klette ziehen sich bereits über mehrere Jahre. Sie steht im Verdacht, zwischen 1999 und 2016 an mehreren schweren Raubüberfällen beteiligt gewesen zu sein, die sie gemeinsam mit den weiterhin flüchtigen RAF-Mitgliedern Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben soll. Diese Taten wurden nicht als terroristisch eingestuft, sondern als kriminelle Handlungen zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund. Klette wird der Dritten Generation der RAF zugerechnet, die nach dem offiziellen Ende der Gruppe im Jahr 1998 aktiv war.

Zusätzlich zu den Besuchsverboten wurden auch andere Maßnahmen ergriffen, um die Kommunikation zwischen Klette und möglichen Komplizen zu unterbinden. So wurden Briefe und Magazine, die ihr von Unterstützern zugestellt werden sollten, zurückgehalten. Ein besonders auffälliger Brief, der aus einer Aneinanderreihung nicht zusammenhängender Sätze bestand, wurde als potenzielle versteckte Botschaft eingestuft. Diese Maßnahmen zeigen die Risiken, die die Behörden mit einer möglichen Kommunikation Klettes mit ehemaligen RAF-Mitgliedern verbinden.

Im Rahmen der Überwachung von Haftbesuchen wurde festgestellt, dass bei einem Besuch von Klette, der durch das Bundeskriminalamt kontrolliert wurde, Informationen über eine Geburtstagsfeier bei Günter Sonnenberg ausgetauscht wurden, bei der auch andere ehemalige RAF-Gefangene anwesend waren. Diese Vorfälle haben die Bedenken der Ermittlungsbehörden verstärkt und führten zu dem Beschluss, Haftbesuche für Klette zu untersagen.

Obwohl die ehemaligen RAF-Mitglieder Sonnenberg und Dellwo in einem fortgeschrittenen Alter sind, wird die Gefahr eines möglichen Fluchtversuchs nicht unterschätzt. Rechtsanwalt Berthold Fresenius, einer von Klettes Verteidigern, äußerte sich überrascht über die Entscheidung des BGH und wies darauf hin, dass die Besuche immer unter strenger Bewachung stattfinden würden. Er betonte, dass neben einem Beamten der Justizvollzugsanstalt immer auch zwei Beamte des Bundeskriminalamtes anwesend seien, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Klette wurde im Februar 2024 in Berlin-Kreuzberg festgenommen, nachdem die Polizei einen Hinweis auf ihren Aufenthaltsort erhalten hatte. Die Festnahme war Teil umfangreicher Ermittlungen, die gegen sie und ihre mutmaßlichen Komplizen laufen. Neben den Vorwürfen der Raubüberfälle gibt es auch Ermittlungen zu terroristischen Straftaten, die Klette in den 1990er-Jahren begangen haben soll, darunter ein Sprengstoffanschlag auf eine Justizvollzugsanstalt in Weiterstadt.

Die Entscheidung des BGH, Klette den Besuch durch ehemalige RAF-Mitglieder zu untersagen, zeigt die ernsten Bedenken der Ermittlungsbehörden hinsichtlich ihrer kommunikativen Möglichkeiten. In Anbetracht der Geschichte der RAF und der Spannungen, die sich aus den Aktivitäten der Gruppe ergeben haben, bleibt die Situation um Daniela Klette und ihre Kontakte zu ehemaligen Mitstreitern ein Thema von großem öffentlichen Interesse.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gegen Klette getroffenen Maßnahmen eine direkte Antwort auf die anhaltenden Risiken sind, die ihre Verbindungen zu ehemaligen RAF-Mitgliedern darstellen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird somit sowohl als Schutzmaßnahme als auch als Teil der laufenden Ermittlungen gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen gesehen.

Veröffentlich
 in Kategorie: 
Politik

Mehr aus dieser

 Kategorie

Alle anschauen