Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen führte am 2. Dezember 2024 mehrere Festnahmen aufgrund bestehender Haftbefehle durch, wie einer Pressemeldung zu entnehmen ist (ots, 02.12.2024). Die Festnahmen erfolgten im Zugverkehr sowie auf der Autobahn.
Im Regionalexpress 5360 auf der Strecke Grambow nach Pasewalk wurde ein 29-jähriger polnischer Staatsbürger kontrolliert. Die Überprüfung seiner Identität ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe von 1350 Euro und die Verfahrenskosten von 162 Euro nicht aufbringen und musste daher eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz antreten.
Bei der Kontrolle eines polnischen Reisebusses auf der Autobahn 11 in Pomellen in Richtung Berlin wurde ein 44-jähriger polnischer Staatsangehöriger festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Da er die geforderte Geldstrafe von 400 Euro und die Verfahrenskosten von 82,50 Euro nicht bezahlte, wurde er zu einer 10-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz verurteilt.
Im selben Reisebus wurde ein weiterer polnischer Staatsbürger im Alter von 41 Jahren kontrolliert. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Im Gegensatz zu den beiden anderen Fällen konnte er die geforderte Geldstrafe von 600 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 475,92 Euro begleichen und so eine 10-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Besonders aufwendig gestaltete sich die Kontrolle eines 37-jährigen Polen, gegen den gleich zwei Fahndungsersuchen vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg suchte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (geforderte Geldstrafe: 1200 Euro zuzüglich 86 Euro Verfahrenskosten, alternativ 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Zusätzlich lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Vermögensabschöpfung in Höhe von 1000 Euro wegen Diebstahls vor. Nachdem der Mann die Geldstrafen, Verfahrenskosten und den Betrag zur Vermögensabschöpfung beglichen hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen (ots, 02.12.2024)