Gericht erlaubt Flüchtlingscamp am Oranienplatz
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Flüchtlings-Protestcamp auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg stattfinden darf. Wie die Tagesschau berichtet, wurde die Entscheidung im Eilverfahren getroffen. Das Camp wird jedoch mit einem kleineren Bereich für Übernachtungszelte genehmigt als ursprünglich von den Organisatoren geplant. Wie aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin hervorgeht, hat die Antragstellerin das Camp für den Zeitraum vom 1. bis 31. März angemeldet, unter dem Motto "Stand united for refugee rights and climate justice". Bis zu 150 Teilnehmer werden erwartet. Der Protest richtet sich vor allem gegen Abschiebungen und die Flüchtlingspolitik verschiedener Parteien, darunter CDU, SPD, FDP, Grüne, BSW und AfD.
Die Berliner Polizei hatte das Camp auf dem Oranienplatz zuvor untersagt und eine Verlegung in den Schlesischen Busch angeordnet. Das Verwaltungsgericht entschied nun anders. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wie die Tagesschau weiter meldet, gab es bereits vor über zehn Jahren ein Flüchtlingscamp auf dem Oranienplatz, das für Schlagzeilen und politische Diskussionen sorgte. Die Organisatoren betonten, dass die Wahl des Oranienplatzes bewusst aufgrund der Geschichte des alten Camps von 2012 bis 2014 erfolgte. Die damalige Situation am Oranienplatz und die darauffolgenden Ereignisse wurden vom Flüchtlingsrat Berlin ausführlich dokumentiert. Dort wird unter anderem auf die Verhandlungen mit der damaligen Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, und die Entstehung des "Einigungspapiers Oranienplatz" eingegangen.
Die Rechtslage rund um die damalige Räumung des Oranienplatzes und die damit verbundenen Auseinandersetzungen wurde in verschiedenen Gerichtsverfahren behandelt. So berichtet urteile.news über einen Fall, in dem ein Oranienplatz-Flüchtling vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit seinem Begehren auf einen Aufenthalt in Berlin scheiterte. Das Gericht argumentierte, dass das "Einigungspapier Oranienplatz" keine Verpflichtung zur Erteilung von Aufenthaltstiteln oder Duldungen beinhalte. Dejure.org bietet weitere Informationen zu relevanten Rechtsprechungen in diesem Zusammenhang.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-verwaltungsgericht-gefluechteten-protestcamp-auf-kreuzberger-oranienplatz-darf-stattfinden-100.html
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1536635.php
https://urteile.news/Beschluss18794
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Chronologie_Oranienplatz.html
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20L%20294/13
https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/22770.pdf