Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf deutsche Unternehmen

Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf deutsche Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), umgangssprachlich Lieferkettengesetz, hat seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2023 weitreichende Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Wie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erläutert, verpflichtet das Gesetz Unternehmen, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu übernehmen.

Wie rbb24 Recherche berichtet, fordert der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) die Beibehaltung des Gesetzes und verweist auf Fortschritte bei der Umsetzung in den Unternehmen. Laut einer Studie des BME, die in Zusammenarbeit mit Integritynext durchgeführt wurde, kommen insbesondere Großunternehmen gut mit den Anforderungen des Gesetzes zurecht. 55 Prozent der befragten Großunternehmen gaben an, gut bis sehr gut mit den Risikoanalysen ihrer direkten Lieferanten zurechtzukommen. Auch bei der Kontrolle indirekter Zulieferer sieht der BME positive Entwicklungen.

Dennoch bleiben Herausforderungen bestehen, insbesondere bei der Kontrolle indirekter Zulieferer. Wie die Zeit eine Meldung aus der DPA wiedergab, kritisieren einige Unternehmen den hohen Verwaltungsaufwand und die Vielzahl unterschiedlicher Nachhaltigkeitsberichte, die durch nationale und EU-Vorschriften erforderlich sind. So beklagt beispielsweise der Textil-Discounter KiK "deutlich mehr Verwaltungsaufgaben" und "erhebliche Mehrkosten", die durch "sprunghafte Änderungen" entstehen. Auch der Bekleidungshersteller s.Oliver bemängelt den Umfang des Berichtswesens. Gleichzeitig betont das Logistikunternehmen Hapag-Lloyd die durch das Gesetz geschaffene Klarheit über die Erwartungen an eine sozial-nachhaltige Lieferkette.

Wie vom BMAS dargelegt, sieht das LkSG abgestufte Anforderungen für die Unternehmen vor, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung, der Schwere der potenziellen Verletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Lexology hebt hervor, dass die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umweltstandards zu finanziellen Verlusten, Reputationsschäden und sogar zur Einschränkung der Geschäftstätigkeit in Deutschland führen kann. Das LkSG deckt eine breite Palette von Menschenrechtsrisiken ab, darunter Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Gefahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Quellen:

  • https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2025/01/berlin-brandenburg-lieferkettengesetz-wirtschaftsverband.html
  • https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz
  • https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html
  • https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=e8d94e6e-899f-45a7-96b5-2f184b9adc17
Veröffentlich am 
23/1/2025
 in Kategorie: 
Wirtschaft
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

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