Ryanair und das Nachtflugverbot am BER: Ein Dauerkonflikt
Der Konflikt zwischen Ryanair und dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER) wegen des Nachtflugverbots schwelt weiter. Ein erneuter Vorfall Ende Januar 2025 verdeutlicht die Problematik: Ein Ryanair-Flug aus Lissabon musste wegen des Nachtflugverbots nach Hannover ausweichen, wie t-online berichtete. Die Passagiere erreichten Berlin erst nach einer dreistündigen Busfahrt um 4 Uhr morgens. Ryanair kritisierte die Berliner Flugsicherung scharf und forderte, wie die „Berliner Zeitung“ berichtete, „angemessene Flexibilität“ einzuräumen.
Das Nachtflugverbot am BER gilt zwischen 0 und 5 Uhr. Wie der Berliner Kurier berichtet, gibt es eine Ausnahme zwischen 23.30 Uhr und Mitternacht für verspätete Flüge, die nicht vermeidbar sind. Doch die strikte Anwendung der Regelung führt immer wieder zu Problemen, besonders für Ryanair. Bereits im Januar 2025 berichtete t-online von einem ähnlichen Vorfall, bei dem ein Ryanair-Flug aus Gran Canaria nach Hannover umgeleitet wurde. Auch Focus Online berichtete über diesen Fall und präzisierte, dass der Ryanair-Jet nur 90 Sekunden nach Beginn der Sperrstunde gelandet wäre.
Das Nachtflugverbot am BER ist ein Ergebnis von Bürgerprotesten gegen Fluglärm. Wie der Berliner Kurier darlegte, gab es 2012 ein Volksbegehren für ein noch strengeres Verbot, das bisher aber nicht umgesetzt wurde.
Die Umleitungen wegen des Nachtflugverbots treffen nicht nur Ryanair. Auch andere Airlines sind betroffen. Im Juli 2024 musste, wie t-online meldete, ein Eurowings-Flug aus Alicante kurz vor der Landung am BER nach Hannover umgeleitet werden. Tag24 berichtete ebenfalls über diesen Vorfall und zitierte die DFS, dass der Pilot nur 3,7 Kilometer vor der Landebahn durchstarten musste. Laut airliners.de ist der Konflikt um das Nachtflugverbot am BER Teil eines größeren Streits um die Luftverkehrs-Rahmenbedingungen.
Für die Airlines können die Umleitungen teuer werden. Gemäß EU-Verordnung EG 261 haben Passagiere bei mehr als dreistündiger Verspätung Anspruch auf Entschädigung, wie der Berliner Kurier erläutert. Zusätzlich muss die Airline für die Weiterbeförderung der Passagiere zum eigentlichen Ziel aufkommen.
Quellen:
- https://www.berliner-kurier.de/berlin/nacht-chaos-am-ber-ryanair-flieger-durfte-nicht-landen-und-parken-li.2292939
- https://www.t-online.de/region/berlin/id_100589140/berlin-ryanair-pilot-darf-ber-nicht-ansteuern-airline-uebt-scharfe-kritik.html
- https://www.t-online.de/region/berlin/id_100567212/ber-bei-berlin-ryanair-flug-dreht-kurz-vor-landung-fuer-neues-ziel-ab.html
- https://www.focus.de/panorama/welt/ryanair-flieger-ist-nur-noch-400-meter-ueber-berlin-da-kriegt-pilot-bittere-absage_741c6c6d-54aa-4db0-9086-1ccf286dd8b5.html
- https://www.tag24.de/thema/flugzeug-news/ryanair-passagiere-landen-statt-in-berlin-in-hannover-3348708
- https://www.berliner-kurier.de/berlin/es-ging-um-eine-minute-ferien-flieger-dreht-am-ber-kurz-vor-landung-ab-li.2287468