Der Berliner Senat befasst sich intensiv mit den Auswirkungen des Regimewechsels in Syrien auf syrische Flüchtlinge in der Hauptstadt. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) betonte nach der Senatssitzung, dass die zukünftige Entwicklung der Zu- und Abwanderung von syrischen Flüchtlingen derzeit nicht absehbar sei. Man warte auf verlässlichere Informationen in den nächsten Wochen (dpa/Berliner Zeitung (BLZ), 10.12.2024).

Der Machtverlust von Baschar al-Assad durch den Vormarsch islamistischer Kräfte hat eine Diskussion über die Rückkehr syrischer Flüchtlinge entfacht. SPD-Fraktionschef Raed Saleh kritisierte die von der CDU geforderte Unterstützung für eine Rückkehr von Geflüchteten nach Syrien. Angesichts der instabilen Lage vor Ort bezeichnete Saleh diese Forderung als "unanständig und respektlos" (dpa/BLZ, 10.12.2024).

Wie der rbb berichtet, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Bearbeitung von Asylanträgen syrischer Staatsbürger aufgrund der unklaren Situation nach dem Regimewechsel vorläufig gestoppt. Bundesweit sind davon etwa 47.000 Anträge betroffen.

In Brandenburg können die zuständigen Behörden bereits die sogenannten "SocialCards", Bezahlkarten für Asylbewerber, bestellen. Das brandenburgische Sozialministerium bestätigte die technische Bereitschaft. Ob und wann diese Karten in Berlin eingeführt werden, ist noch unklar (rbb).

Die Berliner Finanzverwaltung spricht sich gegen den Kauf des ehemaligen City Hotel Berlin East aus, das derzeit rund 1.200 Geflüchteten als Unterkunft dient. Dies geht aus einem Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, der dem rbb vorliegt. Entgegen der Empfehlung der landeseigenen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die einen Kauf wirtschaftlicher als eine Anmietung einschätzte, argumentiert die Finanzverwaltung, der Verkehrswert des Gebäudes liege unter dem Kaufpreis. Zudem würden weitere Kosten für Sanierung und Umbau anfallen. Der Linke-Haushaltspolitiker Sebastian Schlüsselburg kritisiert die Haltung der Finanzverwaltung und wirft ihr vor, die Berechnungen "im Nachhinein manipuliert" zu haben (rbb, 03.12.2024).

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2021 (OVG 3 B 109.18) bestätigt, dass syrischen Männern, die den Wehrdienst verweigert haben, Flüchtlingsstatus zuerkannt werden muss. Ihnen drohe politische Verfolgung aufgrund einer ihnen vom syrischen Regime unterstellten oppositionellen Haltung.

Quellen:

  • dpa/Berliner Zeitung (BLZ), 10.12.2024
  • rbb (verschiedene Artikel, siehe angegebene Daten)
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2021, Az.: OVG 3 B 109.18
Veröffentlich am 
December 10, 2024
 in Kategorie: 
Politik

Mehr aus dieser

 Kategorie

Alle anschauen